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Was ist das Société Européenne Steuereinführungsgesetz – kurz SEStEG? So sperrig der Name, so sinnvoll das Gesetz. Denn durch dieses Gesetz ist ein wichtiger Teil des Steuerrechts europatauglich geworden. Gleichzeitig kann der Fiskus die heimische Steuerbasis besser am Grenzübertritt hindern.
Die neuen Regelungen erleichtern grenzüberschreitende Fusionen, denn nun ist die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft und der Europäischen Genossenschaft im deutschen Steuerrecht verankert. So ist es für deutsche Unternehmen leichter, die Chancen des europäischen Binnenmarktes wahrzunehmen. Außerdem können jetzt bei Betriebsverlagerungen ins EU-Ausland die dabei gehobenen stillen Reserven der Unternehmen besteuert werden. So kommt der deutsche Fiskus in die Lage, auf die Wertzuwächse zugreifen zu können. Diese beiden zentralen Bestimmungen des Gesetzes sind sinnvoll. Deswegen haben wir dem SEStEG zugestimmt.
Im Gesetzgebungsverfahren hatten wir 2006 einen Antrag gestellt, damit Personengesellschaften mit Gesellschaftern in Drittstaaten durch das neue Gesetz nicht gegenüber Kapitalgesellschaften benachteiligt werden. Denn ursprünglich hatte die große Koalition für sie erhebliche steuerliche Belastungen bei Umstrukturierungen geplant, Arbeitsplatzverluste wären die Folge gewesen. Dieser Plan wanderte zum Glück in den Papierkorb.
Beim Spagat zwischen der Sicherung des heimischen Steuersubstrats und einer europarechtlich sauberen Regelung hatte Schwarz-Rot die Einführung einer Wegzugsbesteuerung bei der grenzüberschreitenden Verlagerung von Betriebsstätten gewählt. Wir halten das trotz europarechtlicher Bedenken für richtig. Denn solange eine effektive Amtshilfe zwischen den EU-Steuerbehörden nicht funktioniert, muss der deutsche Fiskus handeln können.
Gestrichen hatte die Bundesregierung allerdings gegen die Stimmen der Grünen eine sinnvolle Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung. Sie setzt weiterhin auf den allgemeinen Paragraphen 42 der Abgabenordnung, der bisher Missbrauch kaum wirksam verhindern konnte. Hier riskiert die Bundesregierung, dass neue Steuergestaltungen nicht wirksam genug bekämpft werden können. An diesem Punkt bleiben wir weiter dran.