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4. Oktober 2009

Manager-Vergütung

Grüne Fraktion will Gehaltsexzessen einen Riegel vorschieben

Unverhältnismäßig hohe und auf den kurzfristigen Erfolg gerichtete Managervergütungen sind die "Brandbeschleuniger" in einer Krise. Gewinnchancen mit zu geringem Haftungsrisiko und wenig Kontrolle öffnen Gier und verantwortungslosem Handeln Tür und Tor.

Bereits in der 16. Wahlperiode haben wir einen Antrag vorgelegt, in dem wir fordern variable Vergütungsbestandteile auf ein Viertel der Gesamtvergütung zu begrenzen und langfristig auszurichten. Für Vorstände soll dem Erfolgsbonus auch ein Malus bei Verlusten gegenüberstehen. Aktienoptionen sollen langfristig, das heißt erst nach zehn Jahren ausgeübt werden dürfen. Das erhöht auch den Anreiz länger im Unternehmen zu bleiben. Ihr Bezugswert darf nicht unter dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktienoptionen liegen.

Es kann nicht sein, dass die Steuerzahlenden auch noch exorbitant hohe Vergütungen mitfinanzieren müssen. Deshalb fordern wir den vollen Betriebsausgabenabzug von Managergehältern auf 500.000 Euro jährlich zu begrenzen. Darüber hinaus gehende Bezüge sind nur noch hälftig als Betriebsausgaben abziehbar. Für Abfindungen soll die steuerliche Abziehbarkeit bei einer Million Euro pro Kopf enden.

Zukünftig sollen Manager den geschädigten Anlegern für Falschinformationen mit ihrem Privatvermögen haften. Dafür sollen die Managerhaftpflichtversicherungen zwingend mit einer angemessenen Selbstbeteiligung des Managers am Schadenersatz verbunden werden und es muss gesichert sein, dass die Versicherungsbeiträge aus dem Gehalt des Managers geleistet werden.

In der Krise versagt haben auch die Kontrollsysteme in den Unternehmen. Wir wollen professionellere und unabhängigere Aufsichtsräte. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate soll auf fünf pro Person begrenzt werden, Vorstände sollen nur noch zwei Aufsichtsratsmandate annehmen dürfen und der Wechsel in den Aufsichtsrat des eigenen Unternehmens soll zukünftig erst nach fünf Jahren möglich sein. Wir fordern mehr Transparenz über die Managergehälter ein und zukünftig sollen die Aktionäre über den Gehaltsrahmen der Vorstandsmitglieder entscheiden. Die konkrete Ausgestaltung entscheidet der gesamte Aufsichtsrat.

Unsere Forderungen für eine nachhaltige Gehaltsstruktur des Managements und mehr Professionalität der Aufsichtsräte sollen in den Deutschen Corporate Governance Kodex eingehen, um den Unternehmen genug Umsetzungsspielraum zu geben. Falls innerhalb von zwei Jahren keine freiwillige Umsetzung erfolgt, muss aber zwingend gesetzlich geregelt werden.

 

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