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Koalitionsvertrag

27. Oktober 2009

Abzocke künftiger Generationen

Steuern runter – Abgaben für Arbeitnehmer rauf

Alle in der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung verabredeten Steuersenkungen sollen auf Pump erfolgen. Bis zu 24 Milliarden Euro soll es jährlich kosten. Finanzierungsvorschläge vermeidet die Koalition. Explodierende Zins- und Tilgungslasten werden folgen.

Familien: Die kindbezogenen Freibeträge sollen 2010 um fast 1.000 Euro steigen. Zeitgleich soll das Kindergeld um 20 Euro höher werden. Besser verdienende Eltern bekommen also mehr als Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen. Außerdem wird das Wahlversprechen von 200 Euro Kindergeld und 8.004 Euro Freibetrag klar verfehlt. Das Ehegattensplitting bleibt unangetastet. Das ist ungerecht und unsozial.

Unternehmen: Keine Strukturreform in Sicht, stattdessen wird nachgebessert bei Zinsschranke, Verlustverrechnung und gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Immobilienmieten. Nur vage Ankündigungen bei der Forschungsförderung und Fehlanzeige bei gezielten Investitionsanreizen. Geringwertige Wirtschaftsgüter sollen zwar bis 410 Euro sofort abziehbar sein, das greift aber zu kurz. Wir fordern 1.000 Euro Sofortabzug, weil das vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommt.

Gewerbesteuer: Die Koalition stellt die wichtigste Finanzierungsquelle der Kommunen in Frage: Eine Kommission soll den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz prüfen. Diese Vorschläge der FDP haben die kommunalen Spitzenverbände immer abgelehnt.

Einkommensteuer: FDP und Union präsentieren die bereits beschlossene Steuerentlastung der Vorgängerregierung als ihr konkretes Verhandlungsergebnis. Das ist die Fortsetzung des Wahlbetrugs. Eigene Wahlversprechen, wie der Stufentarif und eine Abflachung des Mittelstandsbauchs, sind reine Absichtserklärungen und stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Außerdem: Ein Stufentarif bringt kaum Transparenz für die Steuerzahler. Nur durch Pauschalierungen wird die Steuerbelastung tatsächlich einfach ermittelbar.

Umsatzsteuer: Ab 2010 sollen Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe mit 7 Prozent ermäßigt besteuert werden. Eine grundlegende Überarbeitung der Mehrwertsteuersätze wird aber in eine Kommission vertagt.

 

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