Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo der BundestagsfraktionUns geht's ums Ganze

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Themen A-Z 
  3. Umwelt 
  4.  Artikel

Koalitionsvertrag

28. Oktober 2009

Rückschritt für Umwelt und Naturschutz

Der vorliegende Koalitionsvertrag macht deutlich, welchen geringen Stellenwert der Umwelt- und Naturschutz in der nächsten Legislaturperiode genießen wird. Die bestehenden Schutzregelungen werden vor allem als Hemmnis für die Lobbys aus Landwirtschaft, Wirtschaft und Verkehr empfunden. So ist viel von Abbau bürokratischer Hemmnisse, Planungsbeschleunigung und Zulassungsbeschleunigung die Rede. Naturschutzprojekte, Verbesserungen im Emissionsschutz (Luft, Wasser, Boden) oder Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt sind im Koalitionsvertrag kaum zu finden. Wenn doch einmal Maßnahmen angesprochen werden, sollen diese entweder nur geprüft werden oder - wie der Schutz von Wald und Meeren - vor allen Dingen international (in der Regel in anderen Ländern) erfolgen.

Es werden zwei Bundesprogramme (Biologische Vielfalt, Wiedervernetzung) versprochen, was dies konkret bedeuten soll, wird sich zeigen. Die Koalition will das Thema nach außen hin besetzen, aber im eigenen Land nichts tun. Der Tenor ist: Naturschutz dort, wo es niemandem weh tut. Festgelegt wird dies durch den Vorrang für den Vertragsnaturschutz und der Förderung von Bildung. Klare Bekenntnisse zu anstehenden Herausforderungen, wie zum Beispiel zum Erhalt der Artenvielfalt, fehlen komplett. Kein Wort zur UN-Biodiversitätskonvention. Dafür möchte man sich aber auf europäischer Ebene für ein Kormoran-Management einsetzen. Unklar bleibt, was darunter zu verstehen ist. Die Erfahrungen aus den schwarz-gelb regierten Ländern lässt hier nichts Gutes vermuten.

Kein Modernisierungsprojekt vorhanden

Was in diesem Koalitionsvertrag fehlt sind Modernisierungsprojekte, die den Umwelt- und Naturschutz voranbringen. Die große Koalition konnte sich nicht auf ein Umweltgesetzbuch (UGB) einigen, mit dem das zersplitterte Umweltrecht zusammengeführt, Genehmigungsverfahren beschleunigt und eine bessere und einfachere Rechtssetzung und somit auch ein besserer Umweltschutz hatte ermöglicht werden können. Das Vorhaben scheiterte bekanntlich grandios. Die Schwarz-Gelb vermeidet einen Neuanfang. Was bleibt ist lediglich ein Prüfauftrag, an welcher Stelle Genehmigungsverfahren einheitlich geregelt und beschleunigt werden können.

Statt Naturalkompensation für Naturverbrauch nun Ablasshandel

Bereits beim UGB und später bei der Neuregelung des Naturschutzrechtes gab es intensive Auseinandersetzungen um die Eingriffsregelung. Bisher gilt: Wer Natur verbraucht muss diesen Naturverbrauch ersetzen. Dies ist bundeseinheitlich und abweichungsfest geregelt. Nun wollen schwarz-gelben Koalitonäre es den Ländern freistellen, auch Ersatzgeldzahlungen statt der bisherigen realen Kompensationsmaßnahmen einzufordern. Wer der Natur einen Schaden zufügt, muss diesen also nicht mehr in natura kompensieren, sondern kann sich einen Ablass erkaufen. Damit wird die bisherige bundeseinheitliche Regelung zersplittert. Denn die niedersächsische Landesregierung, eifrigste Befürworterin dieser Regel, bastelt schon an einem entsprechenden neues Landes-Naturschutzgesetz. es steht zu befürchten, dass diese Gelder bald auch nicht mehr dafür verwendet werden, die chronisch unterfinanzierten Umweltverwaltungen zu finanzieren.

Einschränkung der gerichtlichen Überprüfung im Genehmigungsverfahren

Dazu kommt noch der Versuch die bisherigen Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung bei Genehmigungsverfahren einzuschränken. Die Urteile zum Kohlekraftwerk Datteln haben gezeigt wie wichtig die bisherigen Möglichkeiten für die Bürger sind, um sich gegen fehlerhafte Genehmigungsverfahren zu wehren. Grüner Standpunkt ist: Es muss im Klagerecht und in der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Angleichung an das EU-Recht erfolgen. Die vom europäischen Recht geforderte Entkoppelung der Durchsetzung von Umweltrecht von der Verletzung subjektiver Rechte Dritter muss endlich umgesetzt werden. Sonst bleiben weiterhin Entscheidungen darüber, ob Vorsorge-Grenzwerten eingehalten werden oder nicht, der Überprüfbarkeit durch die Öffentlichkeit weitgehend entzogen.

Immissionsschutz und Stoffpolitik

Schwarz-Gelb schreibt hier im Koalitionsvertrag faktisch nur fort, was sowieso bereits auf den Weg gebracht wurde. Verbesserungen bei Emissionen, die die Luft, das Wasser oder den Boden belasten, sind nicht vorgesehen. Der Bereich der Innenraumbelastung wird gar nicht angesprochen. Somit sind keine Verbesserungen in Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen, sondern im Gegenteil sogar Abbau von bürokratischen "Hürden" bei der Produktzulassung zu befürchten.

Zusätzliche Information

Mehr zum Thema