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Eine Prüfung auch der Bürokratie, die durch Fraktionsgesetzentwürfe entsteht, ist ein wichtiger Schritt für bessere Gesetze, zum Nutzen der Bürger und der kleinen Unternehmen und des Handwerks. Wir Grüne fordern das seit Jahren. Schwarz-Gelb vertut diese Chance leichtfertig. Der Vorschlag wurde jetzt auf den Herbst vertagt, weil Union und FDP sich nicht einig werden, wer den Normenkontrollrat anrufen darf.
Marktwirtschaft kann nur mit geeigneten Regeln, Standards und Normen funktionieren
Bürokratische Belastungen werden – seitens der Unternehmen, wie auch seitens der Bürgerinnen und Bürger – zunehmend kritisiert und sorgen für Unverständnis. In vielen Fällen sind Regelungen und Regulierungen, wie auch Informationspflichten, aber wichtig und notwendig. In vielen Fällen sind sie aber auch unnötig kompliziert und aufwändig. Der Abbau von unnötiger Bürokratie entfaltet deshalb eine hohe Wirkung, gibt positive konjunkturelle Impulse und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Dies gelingt aber nur dann, wenn der Abbau von Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung tatsächlich spürbar ist. Wir fordern deshalb, dass der Nomenkontrollrat zukünftig den gesamten bürokratischen Erfüllungsaufwand prüfen soll, der durch Bundesgesetze ausgelöst wird. Denn um unnötige Bürokratie zu vermeiden, ist ein realistischeres Bild der tatsächlichen Belastungen unbedingt erforderlich.
Bisher konnten die Regierungsfraktionen den Normenkontrollrat umgehen, und damit das Prüfverfahren zu den bürokratischen Belastungen vermeiden. Dieses Schlupfloch wollen wir schließen.
Bürokratische Belastungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen entstehen nicht nur durch die Gesetzgebung, sondern vor allem durch den Vollzug der Gesetze.
Die Bundesregierung hat in ihrem Jahresbericht 2009 zum Stand des Bürokratieabbaus erstmals klargestellt, dass sie eine "Netto-Entlastung der Wirtschaft um 25 Prozent bis Ende 2011" anstrebt. Trotzdem hat sie auf eine transparente Gegenüberstellung der belastenden und entlastenden Maßnahmen verzichtet. Diese wäre aber zwingend notwendig, um die Erfüllung des Nettoziels nachprüfbar zu machen. Auch der Normenkontrollrat hatte diese unklare Darstellung bereits kritisiert. Es ist deshalb notwendig, dass die Bundesregierung zukünftig auch über belastende Maßnahmen transparent und nachvollziehbar berichtet.