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Bürokratieabbau

13. Juli 2010

Koalition im Rückwärtsgang

Schwarz-Gelb vertagt mehr Befugnisse für den Normenkontrollrat

Eine Prüfung auch der Bürokratie, die durch Fraktionsgesetzentwürfe entsteht, ist ein wichtiger Schritt für bessere Gesetze, zum Nutzen der Bürger und der kleinen Unternehmen und des Handwerks. Wir Grüne fordern das seit Jahren. Schwarz-Gelb vertut diese Chance leichtfertig. Der Vorschlag wurde jetzt auf den Herbst vertagt, weil Union und FDP sich nicht einig werden, wer den Normenkontrollrat anrufen darf.

Marktwirtschaft kann nur mit geeigneten Regeln, Standards und Normen funktionieren
Bürokratische Belastungen werden – seitens der Unternehmen, wie auch seitens der Bürgerinnen und Bürger – zunehmend kritisiert und sorgen für Unverständnis. In vielen Fällen sind Regelungen und Regulierungen, wie auch Informationspflichten, aber wichtig und notwendig. In vielen Fällen sind sie aber auch unnötig kompliziert und aufwändig. Der Abbau von unnötiger Bürokratie entfaltet deshalb eine hohe Wirkung, gibt positive konjunkturelle Impulse und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Dies gelingt aber nur dann, wenn der Abbau von Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung tatsächlich spürbar ist. Wir fordern deshalb, dass der Nomenkontrollrat zukünftig den gesamten bürokratischen Erfüllungsaufwand prüfen soll, der durch Bundesgesetze ausgelöst wird. Denn um unnötige Bürokratie zu vermeiden, ist ein realistischeres Bild der tatsächlichen Belastungen unbedingt erforderlich.

Alle Gesetzesinitiativen sollten auf bürokratische Belastungen geprüft werden

Bisher konnten die Regierungsfraktionen den Normenkontrollrat umgehen, und damit das Prüfverfahren zu den bürokratischen Belastungen vermeiden. Dieses Schlupfloch wollen wir schließen.

  • Zukünftig sollen auch Gesetzesinitiativen des Bundesrates und Gesetzesinitiativen aus der Mitte des Bundestages heraus geprüft werden. Diese Prüfung beinhaltet keine Bewertung der politischen Ziele der Initiativen. Politische Ziele und notwendigen Regelungsbedarf gegeneinander abzuwägen, ist Aufgabe des Parlaments.
  • Außerdem sollten Stellungnahmen des Normenkontrollrates grundsätzlich vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Parlament vorgelegt werden. Dies ist notwendig, damit sie in der parlamentarischen Beratung noch angemessen berücksichtigt werden können.

Regierung soll umfassendes Bürokratieabbauprogramm vorlegen

Bürokratische Belastungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen entstehen nicht nur durch die Gesetzgebung, sondern vor allem durch den Vollzug der Gesetze.

  • Eine Verringerung überzogener Bürokratielasten kann deshalb nicht allein auf Bundesebene gelingen, sondern braucht eine gemeinsame Anstrengung aller staatlichen Ebenen. Wir fordern die Bundesregierung auf, eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Kommunen zum Bürokratieabbau zu starten.
  • Auch müssen zu starke bürokratische Belastungen aus bereits vorhandenen Gesetzen viel mehr in den Blick genommen werden. Diese Mammutaufgabe kann der Normenkontrollrat allein nicht leisten. Hier ist die Regierung gefordert, ein umfassendes Bürokratieabbauprogramm zu entwerfen, das unnötige bürokratische Belastungen aus allen geltenden gesetzlichen Regelungen zusammenstellt und bis zur Mitte dieser Wahlperiode eine umfassende Gesetzesinitiative zum Abbau dieser Bürokratielasten vorzubereiten und im Deutschen Bundestag zur Abstimmung zu stellen.
  • Unnötige bürokratische Belastungen zu vermeiden und abzubauen muss viel stärker in das alltägliche Regierungsdenken und -handeln integriert werden. Die Ministerien sollen deshalb bei den jährlichen Haushaltsberatungen Bürokratieabbauziele für ihre Häuser formulieren und über deren Einhaltung berichten.

Netto-Ziel nachprüfbar machen

Die Bundesregierung hat in ihrem Jahresbericht 2009 zum Stand des Bürokratieabbaus erstmals klargestellt, dass sie eine "Netto-Entlastung der Wirtschaft um 25 Prozent bis Ende 2011" anstrebt. Trotzdem hat sie auf eine transparente Gegenüberstellung der belastenden und entlastenden Maßnahmen verzichtet. Diese wäre aber zwingend notwendig, um die Erfüllung des Nettoziels nachprüfbar zu machen. Auch der Normenkontrollrat hatte diese unklare Darstellung bereits kritisiert. Es ist deshalb notwendig, dass die Bundesregierung zukünftig auch über belastende Maßnahmen transparent und nachvollziehbar berichtet.

 

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