Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Die Situation von Menschen mit Behinderungen oder Schwerbehinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist weiterhin schlecht. Die Erwerbstätigenquote ist verhältnismäßig gering, die Arbeitslosenquote behinderter Menschen bedeutend höher als der Durchschnitt. Grundlegende Prinzipien wie das Wunsch- und Wahlrecht, die selbstbestimmte Teilhabe oder der dauerhafte Nachteilsausgleich finden weder auf dem allgemeinen noch im geschützten Arbeitsmarkt hinreichend Berücksichtigung. Wie in vielen Bereichen des Behindertenrechtes stellt sich auch der Bereich der beruflichen Teilhabe als äußerst kompliziert dar. Verschiedene Leistungsträger, Leistungsvoraussetzungen und Leistungsansprüche, eine Vielzahl arbeitsmarktlicher Instrumente sowie teilweise divergierende Rehabilitationsziele erschweren den Durchblick aller Beteiligten in diesem Feld.
Mit dem vorliegenden Antrag betreffend Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen wollen wir Licht ins Dickicht unterschiedlicher Regelungen bringen und stellen den behinderten Menschen in den Mittelpunkt des Geschehens. Wir verfolgen letztlich das Ziel, den Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, selbst entscheiden zu können, in welcher Form er oder sie am Arbeitsleben teilhaben möchte. Nach heutigem Recht stehen Leistungen zur beruflichen Teilhabe nicht gleichberechtigt nebeneinander. Das bisherige System ist durch die Einteilung in "erwerbsfähig" und "erwerbsunfähig" geprägt. Je nach Einteilung ergeben sich verschiedene Leistungsansprüche. Dies ist vor allem für solche Personen problematisch, die sich im Grenzbereich beider Systeme befinden, aber nicht nur für diese.
Nähme man das Wunsch- und Wahlrecht dieser Personen ernst und wollte man eine uneingeschränkte Personenzentrierung, die ihren Namen verdient, müsste man sich gedanklich von den verschiedenen Säulen deutscher Sozialgesetzgebung trennen. Eine konsequente Ausrichtung auf das Individuum würde ein individuelles Bedarfsfeststellungsverfahren erfordern, das die Klassifizierung in erwerbsfähig/erwerbsunfähig hinter sich lässt und im Sinne des dauerhaften Nachteilsausgleiches gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen versucht. Erst wenn Personen aufgrund ihrer Behinderung und trotz entsprechender Unterstützungssettings keine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, käme für sie der geschützte Arbeitsmarkt infrage.
Diese Vorstellung würde auch für den Bereich der beruflichen Teilhabe ein einheitliches Leistungsrecht erfordern, so wie wir es schon in unserem Antrag zur Zukunft der Eingliederungshilfe als Ziel anstreben. Der Gesetzgeber muss nach unserer Auffassung Schritt für Schritt die Voraussetzungen für ein solches Leistungsgesetz schaffen.
Bisherige Versuche dieser Bundesregierung, die berufliche Teilhabe behinderter Menschen zu fördern, bleiben Stückwerk, lassen eine ganzheitliche Strategie vermissen und tragen in der Praxis sogar zu Unsicherheiten seitens der Betroffenen bei. Trotz oder vielleicht sogar wegen neuer Instrumente wie DIA-AM – Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit – der Bundesagentur für Arbeit und der sogenannten Unterstützten Beschäftigung stehen die behinderten Menschen im Grenzbereich SGB II/ SGB XII vor unwägbaren Entscheidungen. Hier prallen zwei Systeme aufeinander, die grundsätzlich unterschiedliche Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen. Diese fragen sich: Wage ich den Schritt über die Unterstützte Beschäftigung, ohne zu wissen, wie groß danach mein Unterstützungsbedarf ist und ob mir dieser auch entsprechend dauerhaft finanziert wird? Oder wähle ich lieber den Weg in ruhigere Gewässer über das SGB XII und die Werkstatt, bei der zwar meine Verdienstmöglichkeiten minimal sind, mir jedoch ein sicherer Arbeitsplatz mit entsprechender Unterstützung sicher ist?
Wir von Bündnis 90/Die Grünen sind der Meinung, dass die Bundesregierung bislang nicht den Mut hatte, die Herausforderungen grundsätzlich anzugehen. Dies hat zur Folge, dass entsprechende Änderungen nicht den erwünschten Effekt haben werden und schlimmstenfalls die betroffenen Menschen mit Behinderungen im Regen stehen lassen. Auch die restriktive Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Werkstattleistung nicht als Persönliches Budget ohne Anbindung an die Werkstatt auszahlen zu können, geht an der Perspektive, den behinderten Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, vorbei. Zudem sind wir der Meinung, dass die Möglichkeit einer solche Budgetierung ganz klar aus dem Gesetzestext hervorgeht; siehe hierzu unseren Antrag mit der Drucksachennummer 16/9753.
Eine ganz besondere Rolle kommt nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen dem Bedarfsfeststellungsverfahren zu. So muss das Verfahren der Leistungsbemessung und Leistungsgestaltung stärker in den politischen und wissenschaftlichen Diskurs rücken. Nach wie vor fehlt es an einem einheitlichen, rehabilitationswissenschaftlich abgesicherten Instrument zur Feststellung von wesentlichen Behinderungen im Sinne von § 2 SGB IX. Die Debatte um eine Fortentwicklung des Feststellungsverfahrens um die "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit", das sogenannte mehrdimensionale ICF-System, ist bisher noch nicht im parlamentarischen Raum angekommen. Wir plädieren dringend dafür, dass die Anwendung eines noch zu entwickelnden ICF-gestütztem Assessment-Instrumentes bundeseinheitlich stattfindet und allen Rehabilitationsentscheidungen einheitlich zugrunde gelegt wird.
Erst auf dieser Grundlage können entsprechende personenzentrierte Hilfen gewährt werden. Der Prozess des anschließenden Hilfeplanverfahrens muss einen Versorgungszusammenhang herstellen, der von einer trägerunabhängigen Person koordiniert wird. An dieser Stelle kommen die dauerhaften Unterstützungsmöglichkeiten ins Spiel. Hierzu haben wir mit unserem Antrag konkrete Vorschläge gemacht. Interessant wird, wie so häufig, die Finanzierung ebensolcher personengebundener Unterstützung. Hier hat die BAG der Integrationsfirmen in der Anhörung vom 29. Juni 2009 richtigerweise darauf hingewiesen, dass in dem Maße, wie sich der Fokus beruflicher Teilhabe auf den allgemeinen Arbeitsmarkt richtet, eine Finanzverlagerung von der Eingliederungshilfe hin zur Ausgleichsabgabe stattfindet.
Dieser Umstand muss sich zukünftig strukturell und finanziell wiederfinden. Daraus ergibt sich dreierlei:
Erstens darf sich die BA ihrer Finanzverantwortung nicht entledigen, das heißt, sie muss beispielsweise künftig verstärkt als Auftraggeber für Integrationsfachdienste auftreten.
Zugleich, zweitens, ist die Finanzierungsgrundlage der Integrationsämter zu überprüfen. Denkbar ist, wie in unserem Antrag gefordert, eine Anhebung oder Wiederanhebung der Beschäftigungspflichtquote von 5 auf 6 Prozent. Denkbar wäre aber auch, über andere Finanzierungsformen nachzudenken. Festhalten wollen wir aber an der Forderung, dieses Geld nicht zur institutionellen Förderung im geschützten Arbeitsmarkt zu verwenden. Dies ist mit der gesetzlichen Aufgabe der Ausgleichsabgabe nicht vereinbar.
Als dritte Finanzierungsgrundlage sehen wir die Pflicht der Träger der Sozialhilfe, entsprechende Mittel für behinderte Menschen "freizugeben", die bislang nur an Werkstattträger ausgezahlt wurden. Erfreulicherweise schlägt die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, BAGüS, im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz eine Öffnungsklausel vor, die es SGB-XII-Berechtigten erlauben könnte, eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch zu nehmen. Leider – ohne das der BAGüS zum Vorwurf zu machen – bleibt aber auch dieser Vorschlag dem System verhaftet. Eine solche Alternative böte sich nur solchen Menschen, die als erwerbsunfähig und werkstattfähig eingestuft wurden. Um weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu öffnen, wäre – wie vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge gefordert – eine gesetzlich festgeschriebene Modellklausel denkbar, die den fachlichen Nutzen sowie die fiskalischen Effekte einer dauerhaften Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch aus Mitteln der Eingliederungshilfe feststellt. So könnten auch die Träger der Sozialhilfe "ins Boot" einer Finanzierung dauerhafter Nachteilsausgleiche geholt werden.
Wie schon in meiner Rede zur ersten Lesung unseres Antrages angesprochen, könnte ein fest vereinbarter Finanzschlüssel zwischen Sozialhilfeträgern, BA und Integrationsämtern für die dauerhaften Nachteilsausgleiche sowie eine klare Strukturverantwortung eines Trägers eine Zwischenlösung so gestalten, dass sie dem oder der Betroffenen nicht zum Nachteil gereicht. Optimal und als mittelfristige Perspektive ist – wie bereits gesagt – eine Zusammenführung leistungsrechtlicher Vorschriften der Teilhabe am Arbeitsleben in einem Gesetz vonnöten.
Die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen beispielsweise starten in einem Modellvorhaben eine solche Unterstützung. So werden zunächst 200 schwerbehinderte Menschen in den Genuss von bis zu 50 Prozent der Förderungen, die in einer Werkstatt entstehen würden, kommen. Dieses Geld kann langfristig in Form von Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber ausgezahlt werden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu den Werkstätten für behinderte Menschen sagen. Die öffentliche Anhörung hat noch einmal deutlich gemacht, dass sich Werkstätten nicht über einen Kamm scheren lassen. Es gibt definitiv Werkstätten, die zu wenig für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt tun. Es gibt aber auch solche Werkstätten, die ihren gesetzlichen Aufträgen nachkommen und schon lange Vorreiter auf diesem Gebiet sind. Auch wir sind der Meinung, dass wir die Werkstätten auf dem Weg einer personenzentrierten und dauerhaften Hilfe für behinderte Menschen mitnehmen müssen. Hierfür bedarf es zwingend der Modularisierung der Werkstattleistung sowie der Vorgabe, sich als Dienstleister für behinderte Menschen zu verstehen. Das ganze Know-how und die langjährige Erfahrung der Werkstätten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit behinderten Menschen sowie die Kenntnis der Gegebenheiten auf dem lokalen Arbeitsmarkt müssen auf diesem Weg mitgenommen werden. Werkstätten haben in vielen Fällen die besten Voraussetzungen, den geänderten Bedürfnissen der behinderten Menschen gerecht zu werden. Dies muss auch die Bundesregierung respektive die Bundesagentur für Arbeit erkennen. Mit Verwunderung und Unverständnis haben wir zum Beispiel zur Kenntnis genommen, dass bei der Ausschreibung zur Unterstützten Beschäftigung auch solchen Werkstätten die mangelnde Fachlichkeit vorgeworfen wurde, die nachweislich Erfolge beim Übergang Werkstatt/allgemeiner Arbeitsmarkt erzielen konnten. Der Verdacht liegt nahe, dass versucht wurde, Werkstätten von diesem neuen Instrument auszuschließen.
Veränderung muss auch von innen kommen. Dies haben wir in unserem Antrag klar formuliert. Eindrücklich wurden wir darauf in der Anhörung von People First e. V. sowie von der Bundesvereinigung der Werkstatträte hingewiesen. Auch und gerade in Werkstätten für behinderte Menschen muss es über die einschlägigen Verordnungen zu einer stärkeren Befähigung behinderter Menschen kommen, sodass diese ihre Selbstvertretungsrechte auch wahrnehmen können.
Bündnis 90/Die Grünen bedauern die Untätigkeit und die mangelnde Gesamtkonzeption seitens der Bundesregierung, sowohl was die Zukunft der Eingliederungshilfe, als auch die berufliche Teilhabe behinderter Menschen anbetrifft. Bis auf Verlautbarungen, Pingpongspielchen zwischen Bund und Ländern sowie hier und da ein paar wenige Mosaiksteinchen lag das Feld der Politik für Menschen mit Behinderungen in dieser Wahlperiode brach. Bündnis 90/Die Grünen haben in den letzten Jahren und Monaten umfassende Gesamtkonzepte vorgelegt, die es umzusetzen gilt.

