Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 140 000 Menschen sterben nach Angaben der Deutschen Krebshilfe in Deutschland jährlich an den Folgen des Rauchens. Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungsinstitutes verursacht das Rauchen Gesamtkosten von über 33 Milliarden Euro für unsere Volkswirtschaft und das Gesundheitswesen.
Angesichts dieser Zahlen ist der Regierungsentwurf zur Änderung des Tabakgesetzes eine armselige Minimallösung, welche vor allem die Interessen der Tabakindustrie im Blick hat.
Die vorgelegte Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie verbietet nur den eng begrenzten Bereich der Werbung in "audiovisuellen Medien auf Abruf". Damit bleibt Deutschland ein Tabakwerbeparadies in der EU. Bei der Plakatwerbung, die nur noch in Deutschland und Griechenland erlaubt ist, sind wir Schlusslicht in Europa. Auch in der Kinowerbung schon ab 18 Uhr darf munter weitergequalmt werden. Die Werbung in Tankstellen und Kiosken, wo neben Postern und anderen Werbemitteln zunehmend Werbefilmchen in Endlosschleife laufen, soll auch mit dem neuen Gesetz bestehen bleiben.
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft, ZAW, jubelt bereits, weil die audiovisuelle Werbung in Verkaufsstellen und im Rahmen des Internetversandhandels nicht von der Gesetzesänderung betroffen sei.
Solange die Tabakindustrie die bestehenden Werbeverbote durch solche Schlupflöcher umgehen kann, wird die Tabakprävention geschwächt statt gestärkt. Bereits 1997 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Werbeverbote ein wichtiges Instrument gegen bedenkenlosen Tabakkonsum sind.
Unser Fokus ist der Kinder- und Jugendschutz. Trotz der positiven Entwicklung in den letzten Jahren rauchen immer noch 15 Prozent aller minderjährigen Jugendlichen gelegentlich bis regelmäßig. Laut Deutscher Lungenstiftung sind Schüler und Schülerinnen im Alter von 11 bis 14 Jahren besonders gefährdet, das Rauchen anzufangen. Fast zwei Drittel aller rauchenden Kinder und Jugendlichen wollen mit dem Rauchen aufhören oder haben dies schon einmal vergeblich versucht. Tabakwerbung macht es den Jugendlichen doppelt schwer, vom Glimmstängel loszukommen.
Studien belegen immer wieder, dass Zigarettenwerbung besonders stark das Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen beeinflusst. Die Imagestrategien der Tabakindustrie mit Bildern von Freiheit, Spaß, Erfolg und Sexappeal zielen nach wie vor besonders auf Jugendliche und junge Erwachsene. Nicht Figuren wie der Marlboro-Mann, sondern jugendlich wirkende Partygänger spielen die Hauptrollen in den Werbekampagnen.
Die Selbstverpflichtungserklärung der Tabakindustrie zum Jugendschutz läuft daher selbst dann ins Leere, wenn alle Vorschriften formal eingehalten werden. Entscheidend ist nicht das tatsächliche Alter der Models, sondern der dargestellte Lebensstil, der oft dem Wunschbild von Jugendlichen entspricht. Dieser Zusammenhang wurde erst kürzlich wieder vom Kommunikationswissenschaftler Patrick Rössler sowie der Fachstelle für Suchtprävention bestätigt. Zudem haben Nichtraucherschutzorganisationen in den letzten Jahren zahlreiche klare Verstöße gegen die Selbstverpflichtungsgrundsätze dokumentiert.
Wir fordern die Bundesregierung aus diesen Gründen in unserem Entschließungsantrag auf, Tabakwerbung deutlich über die Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus einzuschränken. Das heißt:
Erstens. Jegliche audiovisuelle Werbung in Verkaufsstellen und im Internetversandhandel muss gesetzlich verboten werden.
Zweitens. Auch die Außenwerbung muss in Deutschland wie in fast der gesamten EU verboten werden.
Drittens. Auch die Kinowerbung und die massive Werbung in Verkaufsstellen muss weiter eingeschränkt werden, um dem Jugendschutz gerecht zu werden.
Statt wirkungsloser freiwilliger Selbstverpflichtungen brauchen wir klare gesetzliche Regelungen und wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regeln.
Ohne diese Maßnahmen sind Fortschritte bei der Tabakprävention kaum zu erreichen.

