Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir diskutieren heute den Gesetzentwurf der SPD zur Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Ich sage es ganz offen: Mich überzeugt weder der Zeitpunkt der Einbringung noch der Inhalt des Vorschlags der SPD.
Vor zwei Tagen kannten wir noch nicht mal den Text des Gesetzentwurfs. Auf Biegen und Brechen muss er heute, in der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, diskutiert werden. Die SPD-Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer wollen ab morgen im Land ausschwärmen und sich mit dieser Initiative schmücken.
Die Begründung des Gesetzes ist außerordentlich dürftig und kümmerlich. Eigentlich habe ich nur ein "Argument" in Ihrem Entwurf gelesen: "Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass die Möglichkeit zur Selbstanzeige mit Straffreiheit keinen Rückgang der Steuerhinterziehung bewirkt, sondern nur den Täter vor Bestrafung bewahrt."
Im Jahre 2001 hat die damalige Bundesregierung – zuständig waren der sozialdemokratische Finanzminister Eichel und die sozialdemokratische Justizministerin Däubler-Gmelin – auf Anfrage der PDS erklärt: "Bei der Selbstanzeige handelt es sich um ein Rechtsinstrument, das sich über Jahrzehnte hervorragend bewährt hat" – Bundestagsdrucksache 14/6723.
Ein Jahr später hat der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und einer ihrer Finanzexperten, der Kollege Poß, erklärt, die Selbstanzeige sei eine "goldene Brücke", die nicht infrage gestellt werden dürfe – siehe Handelsblatt vom 5. April 2002.
Ich frage Sie deshalb angesichts ihres heutigen Gesetzesvorschlags: Was ist nun richtig: Hat sich die Selbstanzeige im Steuerrecht jahrzehntelang hervorragend bewährt oder ist sie seit Jahrzehnten nutzlos und kontraproduktiv?
Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung gibt es in Deutschland durchgehend seit 1874. So hieß es in Art. 30 des Badischen Kapitalrentensteuergesetzes vom 29. Juni 1874: "Wird die unterbliebene oder zu niedrig abgegebene Erklärung späterhin nachgetragen oder berichtigt, bevor das Vergehen … angezeigt worden ist, so fällt jede Strafe weg."
Eine Vorschrift, die es seit 140 Jahren ununterbrochen – wenn auch in verschiedenen Gesetzen und Formulierungen – gibt, kippt man nicht so mir nichts, dir nichts wegen eines laufenden Wahlkampfs in Nordrhein-Westfalen über den Haufen; und das auch noch ohne jede überzeugende Begründung.
Wenn die Behauptung der SPD richtig wäre, dass die Selbstanzeige über Jahrzehnte zum Rückgang der Steuerhinterziehung nichts beigetragen habe, müsste sie wenigstens verlässliche Zahlen zum Umfang der Steuerhinterziehung und ihrer Entwicklung über Jahrzehnte vorlegen. Nichts davon können wir in der Begründung lesen, dafür aber mehr vom angeblichen "Rechtsempfinden der Bevölkerung". Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Homepage die Ergebnisse der Steuerfahndung 2008 zusammengefasst. Dort können wir die Aussage lesen: "Das tatsächliche Ausmaß der Steuerhinterziehung ist nicht messbar."
Auch zu Ausmaß und Entwicklung der Selbstanzeigen sind verlässliche Zahlen schwer zu bekommen.
Gestern konnten wir im Stern von rund 16 000 Selbstanzeigen seit Kenntnis vom drohenden Ankauf der Daten aus der Schweiz lesen. Das erscheint ein rasanter Anstieg, der uns sowohl fiskalisch als auch rechtspolitisch freuen könnte.
Im Jahre 2001 hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP folgende Zahlen bekannt gegeben: Im Jahr 1998 gab es 10 400, im Jahr 1999 26 365 und im Jahr 2000 27 334 Selbstanzeigen.
Es liegt auf der Hand und ist unmittelbar einleuchtend: Nicht alle, die zur Selbstanzeige greifen, tun dies aus Gründen der moralischen Läuterung. Das wäre auch sehr verwunderlich: Wir verlangen ja nicht mal von den Bürgerinnen und Bürgern insgesamt, dass sie gerne Steuern zahlen. Es reicht in einem Rechtsstaat völlig, wenn sie es tun, weil sie dazu verpflichtet sind.
Damit komme ich zum Kernpunkt des Problems, wie wir Grüne ihn sehen: Steuerhinterziehung ist eindeutig eine kriminelle Handlung und kein Kavaliersdelikt. Die wirksamste Bekämpfung – im Sinne der SPD gesprochen: "der Rückgang der Steuerhinterziehung" – ist nur zu erreichen durch erhöhten Verfolgungsdruck, ein hohes Entdeckungsrisiko, durch eine schnelle und schuldangemessene Bestrafung, vollständige Nachzahlung der Steuern und Abschöpfung aller Vorteile aus der Straftat.
Was ist also zu fordern, welche Maßnahmen sind notwendig und überfällig? – Wir brauchen die Austrocknung der Steueroasen, keine Duldsamkeit mehr mit Staaten, die steuerrechtlich unkooperativ sind – niemand will ernsthaft, wie es aber der letzte sozialdemokratische Bundesfinanzminister halb im Scherz, aber mit drohendem Unterton vorschlug, mit der Kavallerie einmarschieren; es würde reichen, die Mechanismen der OECD-Standards konsequent anzuwenden –, eine konsequente Verfolgung der professionellen Anstifter und Helfershelfer – seien es auch honorige Banken oder Freiberufler –, eine Aufstockung und Ausrüstung der Steuerfahndung und nicht zuletzt eine Bundessteuerverwaltung. Das sind die Kernaufgaben. Der Streit um die Selbstanzeige ist ein populistischer Nebenkriegsschauplatz.
Die Selbstanzeige ist eine Rückkehr zu Steuerehrlichkeit und Rechtstreue – aus welchen Motiven auch immer. Sie völlig abzuschaffen ist kontraproduktiv und rechtspolitisch verfehlt. Wir Grünen sind überzeugt vom Grundgedanken der Zurückdrängung des Strafrechts auf einen Kernbereich unerträglichen, verwerflichen Verhaltens und wollen einen Ausbau des Grundgedankens der Straffreiheit bei tätiger Reue und nicht seine völlige Beseitigung im Steuerstrafrecht.
Das bedeutet nicht, dass die Regeln zur Selbstanzeige nicht zu verbessern wären. Wir können Wiederholungstätern die rote Karte zeigen. Wir können die Bedingungen der Freiwilligkeitsschwelle schärfer fassen, und wir können die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit auch teurer als bisher machen: Wenn schon – siehe die "goldene Brücke" des Kollegen Poß –, dann wollen wir den Brückenzoll erhöhen. Dazu werden wir konkrete und konstruktive Vorschläge machen. Dem Populismus der SPD werden wir aber nicht folgen.

