Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Bürgerrechtler Orlando Zapata Tamayo ging in den Hungerstreik, um auf die miserablen Haftbedingungen der vielen gewaltlosen politischen Gefangenen in Kuba aufmerksam zu machen. Er starb in der vergangenen Woche nach mehr als 80 Tagen im Alter von 42 Jahren. Laura Pollan, Mitglied der Bewegung "Damas de Blanco", äußerte sich in einem BBC-Interview vom 24. Februar 2010 zur Person Tamayo: "Er war kein Mörder. Er war kein Dieb. Er war kein Vergewaltiger. Er war einfach ein junger Mann, der sich eine bessere Zukunft für Kuba wünschte". Die kubanische Regierung bedauert den Todesfall, weist aber gleichzeitig jede Verantwortung von sich. Derzeit sitzen noch immer rund 200 politische Häftlinge in kubanischen Gefängnissen. Einige von ihnen sind aus Protest gegen die Regierung ebenfalls in den Hungerstreik getreten und befinden sich in einem kritischen Zustand. Der Hungertod Orlando Zapata Tamayos mahnt uns, unserer Verantwortung gerecht zu werden und dort, wo wir Einfluss nehmen können, eine konsequente Menschenrechtspolitik zu betreiben und die Achtung von Menschenrechten auch von unseren Partnern einzufordern.
Das haben wir in unserem Antrag gefordert. Die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene zeigen dessen Brisanz: Vor drei Tagen schloss die Europäische Kommission die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen der EU mit Peru und Kolumbien ab. Der Vertragstext ist bislang nicht bekannt. Selbst das Europäische Parlament wurde nur durch eine kurze Pressemitteilung über den Abschluss der Verhandlungen informiert. Es ist zu befürchten, dass keine verbindlichen Menschenrechtsstandardsund entsprechenden Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen in dem Freihandelsabkommenverankert wurden.
Wir haben in unserem Antrag gefordert, dass aufgrund der notorisch schlechten Menschenrechtslage in Kolumbien und Peru kein Handelsabkommen abgeschlossen werden darf, das nicht ein klares Bekenntnis zu Menschenrechten und Demokratie beinhaltet. Ich freue mich, dass die Kolleginnen und Kollegen von der SPD unsere Forderung aufgegriffen haben und unsere Auffassung teilen.
Die Europäische Kommission argumentiert für das Abkommen, da sich die Menschenrechtssituation in den beiden Ländern gebessert habe. Das ist nicht der Fall. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen weisen weiterhin auf die zahlreichen Fälle des "Verschwindenlassens" von Zivilisten sowie auf die außergerichtlichen Hinrichtungen durch das Militär und durch regierungsnahe Milizen hin. Morddrohungen gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Gewerkschaftsmitglieder werden häufiger, um deren Eintreten für international anerkannte Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards zu verhindern. Dem Jahresbericht 2009 des Internationalen Gewerkschaftsbundes zufolge wurden in Kolumbien 49 Gewerkschafter allein in 2008 ermordet. Über 95 Prozent der Morde werden nicht aufgeklärt. Vor dem Hintergrund der schlechten Menschenrechtslage haben der US-Kongress und das kanadische Parlament die Ratifizierung ähnlicher Freihandelsabkommen mit den Ländern gestoppt.
Ein Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien ohne verbindliche Menschenrechtsverpflichtungen würde ein falsches Signal an die Regierungen unserer Partnerländer aussenden. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, auf das Europäische Parlament und die Europäische Kommission einzuwirken, dass das Abkommen auf dem anstehenden 6. Gipfeltreffen der EU und der LAK-Staaten am 18. Mai 2010 ohne konkrete Verpflichtungen zu Menschenrechten und Sanktionsmechanismen nicht unterzeichnet wird. Die Europäische Union verspielt ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie ihre eigenen Maßstäbe nicht ernst nimmt. Die europäische Lateinamerikapolitik muss auf die Einhaltung der Menschenrechte ausgerichtet sein, auch die Handelspolitik. Darum geht es in unserem Antrag.

