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Pressemitteilung | 20.12.2006

Freistellung des Flugverkehrs vom Klimaschutz endlich beenden

Zum Vorschlag der EU-Kommission zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel erklärt Reinhard Loske MdB:

Wir begrüßen den Vorschlag der europäischen Kommission zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel. Das ist eine gute Grundlage für die kommende Debatte bis zur endgültigen Verabschiedung der Richtlinie. Diese Diskussion muss zur weiteren Verbesserung des Vorschlags genutzt werden. 

Die Ausdehnung des Emissionshandels auf den Luftverkehr ist ein sinnvoller Schritt, um endlich auch diese Branche an der Bekämpfung des Klimawandels zu beteiligen. Andere sinnvolle Instrumente wie die Kerosinsteuer oder die Ticketabgabe dürfen dadurch aber nicht von der Tagesordnung verschwinden. Sie bleiben wichtig, denn sie dienen nicht nur dem Klimaschutz, sondern sorgen auch für fairen Wettbewerb der Verkehrsträger, für ökologisch gerechte Preise und für neue Finanzmittel für globale Aufgaben. 

Besonders wichtig für die Teilnahme des Flugverkehrs am Emissionshandel sind angemessene, ambitionierte Emissionsminderungsziele. Sie müssen die negative Klimawirkung des Flugverkehrs und die zu erwartenden Wachstumsraten einbeziehen. Die für ein Jahr geplante Beschränkung auf innereuropäische Flüge ist aus pragmatischen Gründen akzeptabel. Nach dieser Übergangsfrist darf es aber keinen weiteren Aufschub geben. Sämtliche in der EU startenden und landenden Flüge müssen voll in den Emissionshandel einbezogen werden. Andernfalls wird man den Gefahren des Flugverkehrs für das Klima nicht angemessen begegnen können. Auch in dieser Frage sind insbesondere die USA aufgefordert, ihre destruktive Klimapolitik grundlegend zu überdenken.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Vorschlag der Kommission konstruktiv aufzugreifen und das Verfahren konsequent voranzutreiben. Insbesondere darf sie sich nicht vom Geschrei der Lufthansa beeindrucken lassen, die im Gegensatz zu Luftlinien anderer Länder immer noch jede Klimaschutzmaßnahme als Wettbewerbsverzerrung geißelt.