Zum Scheitern des Luftsicherheitsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt Reinhard Loske, stellvertretender Vorsitzender:
Die folgerichtige Zurückweisung des Luftsicherheitsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht unterstreicht noch mal die Notwendigkeit von Konsequenzen für die Sicherheit von Atomkraftwerken in Deutschland. Es liegt in der Logik dieses Urteils, dass alte und gegen das gezielt herbeigeführte Aufschlagen von Großflugzeugen nicht hinreichend gesicherte Atomkraftwerke schneller vom Netz zu nehmen sind als bislang vorgesehen.
Die so genannte Übertragungsregelung im Atomgesetz ermöglicht es den AKW-Betreibern, Reststrommengen von alten, weniger sicheren Atomkraftwerken auf neue, weniger unsichere Anlagen zu übertragen. Wir fordern die AKW-betreibenden Stromkonzerne auf, die Möglichkeiten des Atomgesetzes zu nutzen, um die Sicherheit im Lande zu erhöhen. Ihre bisherigen Pläne, den umgekehrten Weg zu gehen und die alten, störanfälligen Atomkraftwerke länger laufen zu lassen, sollten sie so schnell wie möglich in der Schublade verschwinden lassen.
Von der Bundesregierung erwarten wir, dass sie in Gespräche mit den Stromkonzernen eintritt, um ein schnelleres Abschalten der gegen potenzielle Terroranschläge nicht hinreichend gesicherten Atomkraftwerke zu erreichen.
