Anlässlich der heutigen Stellungnahme des Bundesrats zur Urheberrechtsnovelle, erklären Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin, und Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:
Einige Vorschläge aus dem Bundesrat zur Urheberrechtsnovelle können sich sehen lassen: Das Widerrrufsrecht der Urheber bei der neuen Art der Werknutzung zu stärken, ist richtig. Ebenso die Überlegung, die Höchstgrenze von 5 Prozent des Verkaufspreises von Geräten bei der Berechnung der Pauschalvergütung zu streichen. Wir haben immer kritisiert, die Ausschüttungen an Urheber derart eng an die Preisstrategie der Gerätehersteller zu ketten. Dies wird der Bedeutung des geistigen Eigentums nicht gerecht.
Brauchbare Ideen hat der Bundesrat auch im Bereich Bildung und Wissenschaft. Mit der ersten Urheberrechtsnovelle hat Rot-Grün ermöglicht, dass kleine Teile eines Werks und einzelne Beiträge aus Zeitungen für den Gebrauch in Schule und Wissenschaft zugänglich gemacht werden dürfen. Diese befristete Regelung sollte evaluiert werden, um die Auswirkungen auf Wissenschaftsverlage zu prüfen. Der Bundesrat will die Befristung auf 2009 ausdehnen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Langfristig muss die Befristung ganz fallen.
Wir begrüßen, dass der Bundesrat das Verlagsprivileg beim Kopienversand streichen will. Es ist eine Kernaufgabe wissenschaftlicher Bibliotheken, Kopien in elektronischer Form zu versenden. Diese darf nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass der Verlag bereits sein eigenes, meist teures "Pay-per-view"-Angebot bereithält.
Warum der Bundesrat die elektronischen Leseplätze in Bibliotheken nun doch wieder an ein Bestandsexemplar pro Platz binden will, ist unverständlich. Diesen Vorschlag hatte selbst die Regierung verworfen – zu Recht. Die Angst der Wissenschaftsverlage ist irrational. Ausreichend ist die angekündigte Selbstverpflichtungserklärung der Bibliotheken, ihr Anschaffungsverhalten aufrechtzuerhalten.
Das Recht auf Privatkopie, auf das wir drängen, vermissen wir leider auch in der Stellungnahme des Bundesrates. Ihn scheint nicht zu interessieren, dass gegenwärtig die Verwender von Kopierschutz über den Umfang der zulässigen Privatkopie entscheiden. Schade, aber letztlich auch nicht anders zu erwarten, dass sich der Bundesrat zur Bagatellklausel ausschweigt.
Wir unterstützen diejenigen Vorschläge des Bundesrats, die das Gesetzgebungsvorhaben in die richtige Richtung lenken. Wir werden aber weiterhin dort den Finger in die Wunde legen, wo die Rechte von Genießern geistigen Eigentum vernachlässigt werden.
