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Pressemitteilung | 24.04.2007

Rundfunkgebühren: EU gibt Sicherheit – aber keinen Blankoscheck

Zur Entscheidung der EU-Kommission, das Beihilfeverfahren gegen Deutschland bezüglich der Rundfunkgebühren einzustellen, erklärt Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin:

Wir begrüßen die Einstellung des Gebührenverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland. Die Verwendung der Gebühren wird nicht länger in Frage gestellt. Damit ist klar, Grundversorgung ist nicht nur Minimalversorgung. Das bedeutet, dass ARD und ZDF ihr Angebot auch im Internet zur Verfügung stellen können. Gerade im Interesse der jüngeren Generation ist es wichtig, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auf eine veränderte Mediennutzung reagieren und ihr Online-Programm ausbauen dürfen.

Alles in allem ist der zwischen der EU-Kommission und Deutschland erzielte Kompromiss ein gutes Ergebnis. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann davon profitieren. Mehr Transparenz in der Finanzkontrolle und eine Stärkung der Aufsichtsgremien werden dem Profil von ARD und ZDF nicht schaden.

Wir hoffen, dass die EU-Kommission im Zuge des Kompromisses ihre reine Wettbewerbsfixierung in Rundfunkfragen aufgibt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, für die er die entsprechende finanzielle Ausstattung benötigt.