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Pressemitteilung | 09.04.2008

Enforcementgesetz – Kotau vor der Musikindustrie

Anlässlich des heutigen Beschlusses des Rechtsausschusses zur "Rechtsdurchsetzung geistigen Eigentums" erklären Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher, und Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin:

Das heute von der Koalition beschlossene Gesetz ist ein Kotau vor der Musikindustrie. Mit ihm wird der Datenschutz einseitig hinter wirtschaftliche Interessen zurückgestellt.

Nach dem Gesetz sollen Rechtsinhaber Auskunftsansprüche gegen Dritte erhalten: Die Musikindustrie kann damit Namen und Adressen von Tauschbörsennutzern für ihre zivilrechtlichen Ansprüche direkt beim Provider abfragen. Einen solchen umfassenden Drittauskunftsanspruch lehnen wir ab. Die Neuregelung bedeutet ein absolutes Novum im deutschen Recht, wird – wie der EuGH vor kurzem urteilte - vom EU-Recht nicht zwingend gefordert und geht weit über die europäischen Vorgaben hinaus.

Doch die Koalition ignoriert die Bedenken. Zwar beschwichtigt sie, die Auskunftspflicht bestehe nur, wenn die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erfolgt. Das klingt nach Eingrenzung, ist aber keine. Denn ein gewerbliches Ausmaß soll schon immer dann erreicht sein, wenn die Rechtsverletzung einen geldwerten Vorteil bedeutet. Wer also beim privaten Runterladen eines Songs oder Hörbuches Kosten sparen will, wird vom Gesetz bereits erfasst.

Interessant ist auch die Haltung der FDP: Ihr gehen die Ansprüche der Rechtinhaber immer noch nicht weit genug - die Rechte der Betroffenen kümmern sie nicht. Diese Haltung zeigt: Wo es um wirtschaftliche Interessen geht, legt die FDP ihr bürgerrechtliches Mäntelchen schnell und ohne Zögern ab.