Zur anstehenden Entscheidung des Vermittlungsausschusses über das BKA-Gesetz erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit:
Die große Koalition hat dem Vermittlungsausschuss nur Änderungen in drei Punkten vorgeschlagen. Dies reicht bei weitem nicht, um aus dem Bürgerrechtskiller BKA-Gesetz eine passable Grundlage für die Arbeit der Polizei zu machen.
Bei der Online-Durchsuchung ist die Eilfall-Regelung ohne Richter weggefallen. Gut so – aber das ändert nichts daran, dass immer noch ein Verbot der Durchführung dieser Maßnahme einzig dann besteht, wenn "nur" Erkenntnisse aus dem "Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" zu erwarten sind. Dies wird bei einem Totalerforschen von Festplatten nie der Fall sein. Es müsste ein Stoppsignal schon dann kommen, wenn zu erwarten ist, dass "auch" Daten aus dem Kernbereich erfasst werden.
Dieser Mangel soll offenbar dadurch geheilt werden, dass die Auswertungsphase nunmehr unter der Sachleitung eines Richters erfolgt. Dies ist Augenwischerei. Denn nach wie vor werden die BKA-Beamten mit eigenem Ermittlungsinteresse die Auswertung betreiben und nur bei eigenen Zweifeln dem Richter vorlegen. Klar wäre nur die Regelung: Die Auswertung obliegt einem Richter. Die Parallelkompetenz von Bund und Ländern bleibt.
Vor allem gibt es keinerlei Änderungen bei folgenden Ungeheuerlichkeiten:
- Dem Zweiklassenrecht der Zeugnisverweigerungsberechtigten. Insbesondere Journalisten und Ärzte müssen Aussagen machen. Ihr Aussage - Verweigerungsrecht nach der StPO bleibt suspendiert, auch nachrichtendienstliche Methoden sind auf sie anwendbar.
- Es bleibt bei der staatlichen Peepshow, dem Videoangriff auf die Wohnung. Hier und beim akustischen Lauschangriff bleibt es auch bei der Eilt -Regelung ohne Richter.
- Beliebige Kontakt- und Begleitpersonen werden dem gesamten Überwachungsarsenal ausgesetzt, ohne auch nur nachträglich darüber benachrichtigt zu werden.
