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Pressemitteilung | 12.02.2008

Weg in den Überwachungsstaat stoppen

Zahlreiche Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen haben jetzt Verfassungsbeschwerde  gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Renate Künast:

Der Weg in den präventiven Überwachungsstaat muss gestoppt werden. Es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht neue Maßnahmen vorgestellt werden, die die Speicherung der Daten von unverdächtigen Bürgern vorsehen. Erinnert sei an die neue Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten. Die Maßnahmen sprengen die Grenzen unserer freiheitlichen Grundordnung.

Wir haben daher eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil es ein völlig unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte ist, alle Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürgern ohne jeden Verdacht und Anlass zu speichern. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in dem vorliegenden Verfahren ein deutliches Signal für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung setzt.

Das Gesetz greift aber auch unverhältnismäßig in den Status der Abgeordneten ein. Darauf haben wir in einer zweiten Klageschrift im Rahmen eines sogenannten Organstreitverfahrens hingewiesen. Denn Daten über die Kommunikation von Abgeordneten mit den Bürgerinnen und Bürgern werden gleichfalls erfasst. Dies gefährdet die Vertrauensbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu ihren Abgeordneten. Im Organstreitverfahren machen die Abgeordneten deshalb eine Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte geltend.