Zum Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts über Geldgeschenke für Menschen im Hartz-IV-Bezug erklärt Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik:
Das Urteil der Chemnitzer Richter ist absolut lebensfremd. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Menschen im Hartz-IV-Bezug demnach nur Geldgeschenke von maximal 50 Euro im Jahr bekommen dürfen und der Rest auf die Grundsicherung angerechnet wird. Würden die Verwandten nicht Geld, sondern zum Beispiel einen Computer schenken, wäre der hingegen anrechnungsfrei.
Auch ist völlig unverständlich, warum Ausnahmen nur bei einmaligen Ereignissen wie einer Konfirmation zulässig sein sollen. Auch Weihnachten und Geburtstage sollten in Deutschland auch von Hartz-Empfängern gefeiert werden können, ohne dass Angst vor dem Jobcenter herrscht.
