Zum Kauf der Steuersünder-Daten durch den Finanzminister erklärt Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik:
Die Bedenkenträger aus der Union argumentieren, dass der Bund illegal beschaffte Daten nicht erwerben darf. Sie entdecken den Datenschutz immer dann, wenn es um Steuerhinterziehung geht.
Auf Schweizer Banken lagern 260 Milliarden Schweizer Franken aus Deutschland. Und sicher nicht deshalb, weil Schweizer Banken die besseren Zinsen zahlen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass dieses Geld zum allergrößten Teil aus Straftaten stammt. Steuerhinterziehung in dieser Größenordnung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine erhebliche gemeinschädliche Straftat. Wer den deutschen Steuerhinterziehern die Früchte ihrer Straftaten sichert, macht sich selbst zum Mittäter oder Hehler.
Ermittlungsbehörden greifen seit Jahrzehnten völlig legal zu dem Mittel, für Informationen oder Beweise Geld anzubieten, um Straftaten aufzuklären. Das tun im Übrigen auch die Medien, wenn sie die so genannte "whistle-blower" für ihre Informationen bezahlen.
Gleichwohl ist bei illegal beschafften Beweismitteln eine differenzierte Betrachtung notwendig, und es ist abzuwägen. Bestimmte Wege der Beschaffung von Informationen führen dazu, dass diese ausnahmslos unverwertbar werden. Dazu gehören Folter und Kapitalverbrechen wie Mord, Vergewaltigung und Entführung. Bei diesen Steuersünderdaten sieht die Sache aber anders aus. Der Staat holt sich im Übrigen nur zurück, was ihm – und damit uns allen – zuvor entwendet worden ist.
Das eigentliche Problem liegt nicht bei den deutschen Ermittlungsbehörden, sondern in der Schweiz. Deren Behörden müssen endlich begreifen, dass sie Kriminalität nicht noch unterstützen dürfen und so ihre Nachbarn schädigen. Besser als die Bankdaten aufzukaufen wäre es, wenn die Schweizer Behörden sie freiwillig anbieten würden. Aber auf diese Einsicht der Schweizer – seit Jahrzehnten – zu warten, wäre ein großer Fehler.
