Zur Ankündigung von Schlecker, keine neuen Arbeitnehmerüberlassungsverträge mehr mit der Zeitarbeitsfirma Meniar abzuschließen, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Ursula von der Leyen darf den Fall Schlecker nicht zu den Akten legen. Der Fall hat gezeigt, dass in der Leiharbeitsbranche einiges im Argen liegt.
Der Praxis, dass Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ersetzt werden, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Der Lohndruck, den die Zeitarbeit in vielen Branchen ausgelöst hat, muss beseitigt werden. Dazu muss der Tarifvorbehalt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gestrichen werden, damit das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" nicht unterlaufen werden kann.
Wir werden in Zukunft genau beobachten, ob Schlecker seine Neuausrichtung auf dem Drogeriemarkt weiterhin auf dem Rücken der Beschäftigten austrägt. Mit der Eröffnung der neuen XL-Märkte darf Schlecker auch ohne das Instrument Arbeitnehmerüberlassung die Tariflöhne nicht unterlaufen und den Bestandsschutz der Beschäftigten umgehen und infrage stellen. Schlecker hat sich, wie seine Konkurrenten, an den Tarifverträge im Handel zu orientieren.
Außerdem werden wir noch im Januar Vorschläge in den Bundestag einbringen, wie die Zeitarbeitsbranche reguliert werden muss.
