Zu der Missachtung der Vorschriften durch Leiharbeitsunternehmen und den heute eingetroffenen Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Kontrolle und Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes", erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Offensichtlich nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche gegen Gesetze verstoßen. Die Bundesregierung prüft nicht, ob die Tarifverträge mit geltenden Gesetzen zu vereinbaren sind. Sie beruft sich darauf, dass für die Prüfung allein die Gerichte zuständig sind. Daran muss sich etwas ändern. Tarifverträge dürfen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Deswegen muss in Zukunft zumindest eine Überprüfung neu abgeschlossener Tarifverträge erfolgen.
Es hat sich gezeigt, dass die Kontrolle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes völlig ungenügend ist und die verhängten Bußgelder kaum eine Wirkung zeigen. Ende 2008 gab es 15.964 Verleihunternehmen und 2139 Bußgeldverfahren. Obwohl die Zahl der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche von 300.000 im Jahr 2004 auf 750.000 heute extrem zugenommen hat, wurde die Zahl der Kontrolleure kaum aufgestockt. Die 25 zusätzlichen Kontrolleure, die von der Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr befristet eingestellt werden, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Bundesregierung muss die Leiharbeitsbranche dringend regulieren und dafür sorgen, dass der Missbrauch endlich eingedämmt wird. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter müssen zumindest in Bezug auf die Entgelte und die wesentlichen Arbeitsbedingungen mit den Stammbelegschaften gleich gestellt werden. Es stellt sich die Frage, wann die Bundesregierung endlich die berechtigten Interessen der Beschäftigten ernst nimmt und sie ihrer Pflicht, die Beschäftigten zu schützen, nachkommt.
