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Pressemitteilung | 12.03.2010

Artenschutzkonferenz: Die Zeit wird knapp

Anlässlich der 15. CITES-Artenschutzkonferenz vom 13.-25. März in Doha, Katar erklärt Undine Kurth, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Tierschutzpolitik:

In den kommenden zwei Wochen wird über das Schicksal vieler bedrohter Tier- und Pflanzenarten entschieden. Über 40 Anträge zum Artenschutz stehen zur Abstimmung. Unter anderem sind afrikanischen Elefanten, Eisbären und Tiger sowie der Rote Thunfisch und zahlreiche Haiarten betroffen. Darunter sind die auch in deutschen Gewässern vorkommenden Dorn- und Heringshaie, deren Bestände aufgrund starker Überfischung bedroht sind.

Auch die Bestände des Roten Thunfisch sind in einem katastrophalen Zustand. Monaco hat ein absolutes Handelsverbot beantragt, die EU will sich dem jedoch nur mit aufschiebender Wirkung anschließen. Damit könnte das Verbot frühestens 2011 in Kraft treten. Die Zeit drängt jedoch. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, sich klar zu positionieren und auf eine sofortige Entscheidung zu drängen. Die Überlebenschancen dieser Art dürfen nicht weiter aufs Spiel gesetzt werden.

Auch der Schutz des afrikanischen Elefanten steht zur Debatte. Tansania und Sambia –Hochburgen der Wilderei und des illegalen Elfenbeinhandels – wollen den Schutzstatus herabsetzen und beantragen eine Verkaufserlaubnis für Elfenbein. Dem gegenüber sind zahlreiche andere afrikanische Staaten dafür, das Handelsmoratorium für Elfenbein bis 2017 aufrecht zu erhalten. Sollte diese Vereinbarung aufgehoben werden, muss mit einem massiven Anstieg der Wilderei und des Elfenbeinschmuggels gerechnet werden.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Wir rufen die Bundesregierung auf, sich bei den Verhandlungen aktiv für den Schutz und damit Erhalt bedrohter Tierarten einzusetzen. Gerade im internationalen Jahr der Biodiversität muss die Bundesregierung ihrer Verantwortung für den Arterhalt gerecht werden und darf dem Überleben gefährdeter Tierarten nicht im Weg stehen.