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Pressemitteilung | 03.09.2010

Überlange Verfahren in Deutschland: Problemlösung nicht auf die lange Bank schieben

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen Rechtsschutz gegen überlange Verfahren stellt Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik, fest:

Überlange Verfahren sind in Deutschland leider kein Einzelfall. Die Überlastung der Gerichte ist seit langem bekannt, trotzdem ändert sich nichts. Es ist empörend, dass sich ein moderner Rechtsstaat erlaubt die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auf die lange Bank zu schieben.

Erfreulich klar erklärt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Das ist ein Versäumnis der Bundesregierung. Beschämend ist, dass diese Koalition in Sachen Bürgerrechte offensichtlich Nachhilfeunterricht aus Straßburg braucht.

Das Urteil ist nach der Entscheidung zur Sicherungsverwahrung schon die zweite juristische Niederlage für die schwarz-gelbe Koalition. Es ist alarmierend, dass das Gericht Deutschland diesmal sogar strukturelle Probleme in der Justiz bescheinigt. Es stellt ausdrücklich fest, dass trotz vielfacher Hinweise noch immer keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt wurden. Die schwarz-gelbe Koalition erwartet von den Richterinnen und Richtern schneller zu entscheiden. Sie hat es aber versäumt, ihren Gesetzentwurf zum Rechtsschutz gegen überlange Verfahren in angemessener Zeit in die parlamentarischen Beratungen einzubringen. Diese Koalition ist kein Vorbild für die Justiz.