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Pressemitteilung | 13.08.2011

Grüne verklagen die Bundesregierung wegen Missachtung des Parlaments

Der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr zur Rettung deutscher Staatsbürger aus Libyen im Februar dieses Jahres beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auf Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird das Gericht prüfen, ob die unter dem Namen «Pegasus» durchgeführte Operation der Zustimmung des Deutschen Bundestags bedarf.

 Dazu Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion: «Gegen den Einsatz selbst ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden. Wir wollen die Bundesregierung jedoch zwingen, bei allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr die Rechte des Parlaments zu wahren. Aus purer Machtdemonstration setzt sich die Bundesregierung immer wieder über die Rechte des Parlaments hinweg. Uns bleibt daher kein anderer Weg, als zumindest die schlimmsten Auswüchse dieser Haltung in Karlsruhe zurückschneiden zu lassen.»

 Die Bundeswehr selbst hatte die Operation angesichts des hohen Risikos als «scharfe Evakuierungsaktion» bezeichnet, ein Risiko habe zu jeder Zeit bestanden. Mit dem Hinweis, es sei bei dem Einsatz nicht zu bewaffneten Auseinandersetzungen gekommen, hatte die Bundesregierung jedoch die Forderung der Grünen abgelehnt, im Nachhinein die Zustimmung des Parlamentes einzuholen, wie es nach der Verfassung bei solchen Einsätzen erforderlich ist.

Beck: «Auch wenn der Außenminister ein Rheinländer ist. Das rheinische Grundgesetz „Et hätt noch immer joot jejange“ ist kein Maßstab der Verfassungsauslegung. Vielmehr kommt es nach unserer Verfassung darauf an, ob bei Einsatzbeginn die Gefahr einer bewaffneten Auseinandersetzung besteht. Es ist daher zwingend, dass dem Bundestag nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz ein Mandat für die Evakuierungsaktion der EU-Bürger aus Libyen vorgelegt werden muss.»

Die Fraktionspressestelle auf Twitter: http://twitter.com/@gruensprecher