Zur heutigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hof gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, erklärt Krista Sager, Sprecherin für Wissenschafts- und Forschungspolitik:
Es war absehbar, dass ein Urheberrechts-Verfahren im Fall zu Guttenberg nicht sehr weit führt. Durch den erwiesenen Täuschungsversuch ist in erster Linie Schaden für das Wissenschaftssystem entstanden. Hier wurde in schwerster Weise gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen.
Wenn zu Guttenberg, wie in München und Berlin üblich, eine eidesstattliche Versicherung hätte abgeben müssen, und nicht - wie es damals in Bayreuth die Regel war - nur eine ehrenwörtliche Erklärung, hätte dies ganz andere gerichtliche Konsequenzen gehabt. Auch in dieser Hinsicht wäre es richtig, die Regeln und Standards bundeseinheitlich anzugleichen.
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