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Pressemitteilung | 21.11.2011

Sonderermittler nützlich, aber kein Ersatz für parlamentarische Kontrolle

Zum Ruf nach einem "Sonderermittler" zur Aufklärung der Ermittlungspannen erklärt Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Bundestags für Bündnis 90/Die Grünen:

Die Einsetzung eines Sonderermittlers durch den Deutschen Bundestag zur Aufklärung der Pannen bei Verfassungsschutz und anderen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Nazi-Untergrund kann nützlich sein. Wir fordern das seit einer Woche.

Aber dies kann nur eine Unterstützung sein und die Aufklärung durch den Bundestag selbst in dessen Kontrollgremium sowie Innenausschuss keinesfalls ersetzen. Im Deutschen Bundestag muss die parlamentarische Aufklärung der Missstände in Bund und Ländern konzentriert werden. Es darf nicht sein, dass Länder wie Thüringen und Hessen Akten und Zusammenarbeit weiterhin mit dem Verweis auf vermeintlich vorrangige Länder-Zuständigkeiten verweigern.

Kontrollgremium und Innenausschuss des Bundestags müssen ihre Arbeit intensiviert fortsetzen und ihre Aufgaben erfüllen, bis der Bundestag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzt. So wurde schon bei der Aufklärung des BND-Einsatzes im Irak-Krieg verfahren.

Die Bevölkerung hat den Anspruch, dass die Volksvertreter laufend über Missstände informiert werden und selbst ihre Kontrollfunktion wahrnehmen. Dabei kann ein Sonderermittler sie lediglich unterstützen.

Eine Konsequenz muss sehr schnell kommen: Jeder einzelne V-Mann muss abgeschaltet, jeder V-Mann-Führer abgezogen werden, wenn sie mit jenen sympathisieren, die sie überwachen sollen.

Außerdem müssen Verfassungsschützer künftig der Polizei mitteilen, wenn sie von geplanten oder begangenen Straftaten erfahren, statt diese zu decken. Ohne solche Verpflichtungen werden auch die gemeinsame Datei und das "Nazi-Abwehrzentrum" Rex nicht funktionieren.

 

Die Fraktionspressestelle auf Twitter: http://twitter.com/#gruensprecher