Anlässlich der vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vorgelegten Daten zur Auskunftspflicht über Provisionen erklären Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik, und Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:
Frau Aigner hat es bisher versäumt, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz und Klarheit über ihre Finanzprodukte schaffen. Verbraucher müssen erkennen können, dass die angeblich kostenlose Beratung nicht kostenfrei ist, wenn sie auf Provision basiert. Nur dann kann auch eine Beratung auf Honorarbasis attraktiv werden.
Es ist skandalös, dass Banken einer Auskunft zu Provisionen mit fadenscheinigen Argumenten nicht nachkommen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. In zwei Dritteln der untersuchten Fälle wurde ein Auskunftsanspruch nicht anerkannt, verweigert oder umgangen. Stattdessen werden mit der Umbenennung von Produkten gesetzliche Schlupflöcher genutzt.
Die Erhebung der vzbv zeigt deutlich, dass der deutsche Finanzmarkt einen Finanzmarktwächter benötigt, wie wir ihn schon lange fordern: Zur Kontrolle und Überwachung von Finanzprodukten und Banken. Darüber hinaus brauchen wir eine Standardisierung der Produktinformationsblätter, die Angaben zu Provisionen und Zuwendungen in Euro und pro Jahr enthalten müssen. Außerdem ist der Auskunftsanspruch bei Festpreis- und Kommissionsgeschäften gesetzlich zu regeln.
Die BaFin allein kommt ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht zum Schutze der Verbraucherinnen nicht auseichend nach. Frau Aigner kann hier Abhilfe schaffen und im Haushalt 2012 die Mittel zur Umsetzung des Finanzmarktwächters einstellen.
Die Fraktionspressestelle auf Twitter: http://twitter.com/#gruensprecher
