Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage betreffend "Gesetzliche Verankerung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower) als Konsequenz des EGMR-Urteils vom 21. Juni 2011" erklärt Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Deutschland am 21.6.2011 wegen der Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt, weil der Schutz für Whistleblower nicht ausreichend sicher gestellt ist. Dennoch bleibt die Bundesregierung bei diesem Thema erschreckend passiv. Sie hat offensichtlich keine konkreten Pläne, um eklatante Missstände in dieser Frage zu beseitigen.
Die Bundesregierung hat auf unsere Fragen leider nur ausweichend und unpräzise geantwortet. In den meisten Fällen hat sie pauschal auf die noch ausstehenden Ergebnisse einer von den G20-Staaten eingesetzten Arbeitsgruppe verwiesen, die zurzeit "die notwendigen Standards diskutiert".
Augenscheinlich hat die Bundesregierung weder einen Zeitplan noch eine konkrete Vorstellung davon, wie eine gesetzliche Verankerung des Schutzes von Whistleblowern aussehen kann.
Aus der Antwort ergibt sich außerdem, dass die Bundesregierung kein Rechtsmittel gegen das Urteil des EGMR einlegen wird. Das zeigt, dass die Regierung offenbar die aktuelle Praxis im Bereich "Whistleblowing" in Deutschland auch selbst als durchaus verbesserungswürdig anerkennt.
Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen sind mutige Menschen, die wir schützen müssen, und zwar sowohl im Arbeitsrecht als auch im Beamtenrecht.
Wir haben zum Thema "Schutz von Whistleblowern" bereits einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der eine ausgewogene und abgestufte Lösung vorsieht. Diesen Gesetzentwurf werden wir in Kürze vorstellen.
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