Zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Befristung von Arbeitsverhältnissen erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Das Urteil ist ein Schlag für die Beschäftigten. Kettenbefristungen verstoßen zwar laut der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht gegen europäisches Recht, aber dennoch sind aufeinanderfolgende Befristungen ungerecht und deshalb nicht akzeptabel. Die Regierung wird dieses Urteil nutzen, denn sie will die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen laut Koalitionsvertrag noch erleichtern. Damit wird die Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt weiter erhöht. Dem werden wir nicht tatenlos zuschauen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf mehr Sicherheit für ihre Lebens- und Familienplanung. Deswegen haben wir mit unserem Antrag im vergangenen Jahr die Streichung der sachgrundlosen Befristung gefordert und wollen einzelne Befristungsgründe streichen. Sozial ist nicht, was Arbeit schafft, sondern sozial ist nur, was gute Arbeit schafft. Deshalb lehnen wir die Ausweitung von prekären und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen ab.
Wir sehen es als sehr problematisch an, dass sich der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse bei Neueinstellungen kontinuierlich erhöht. Jeder zweite neue Arbeitsvertrag hat ein Verfallsdatum. Diese Einstellungspraxis trifft insbesondere junge Menschen. Neben der "Generation Praktikum" ist mittlerweile auch die "Generation Erprobung" entstanden. Unsichere und lange Berufseinstiege sind ungerecht und unverantwortlich.
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