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Europäische Agrarpolitik | 12.10.2011

Bundesregierung blockiert Neuausrichtung

Die Europäische Kommission hat ihre Legislativvorschläge zur Ausgestaltung der Europäischen Agrarpolitik GAP nach 2013 vorgelegt. Wir gratulieren Agrarkommissar Ciolos dazu, dass er trotz des massiven Widerstands einer Koalition der Unwilligen aus der deutschen Bundesregierung, anderen Mitgliedsstaaten und der Agrarlobby wichtige Instrumente für eine ökologischere und sozialere Ausgestaltung der Landwirtschaft in diesen Gesetzestexten verankert hat.

Greening-Maßnahmen nachbessern

Zukünftig sollen 30 Prozent der Direktzahlungen an die Erbringung der sogenannten Greening-Maßnahmen gebunden werden. Das begrüßen wir im Grundsatz. Vorgaben zur Fruchtfolge, das Verbot des Grünlandumbruchs und die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen auf sieben Prozent der Ackerfläche sind unverzichtbare Maßnahmen, um die gesellschaftlichen Ziele bei Arten- und Klimaschutz zu erreichen und die gesamte Agrarfläche – auch in Intensivregionen – zu begrünen.


Allerdings fordert die grüne Bundestagsfraktion Nachbesserung in der Ausgestaltung der Greeningkomponente: Zum einen sollten die Direktzahlungen in vollem Umfang an die Erfüllung der Greening-Maßnahmen gebunden werden. Bei den Vorschlägen zur Fruchtfolge lehnen wir den Anteil von bis zu 70 Prozent der betrieblichen Ackerfläche für eine Hauptkultur als zu hoch ab. Denn dies bedeutet, dass der jährliche Wiederanbau der gleichen Kultur auf ein und derselben Fläche toleriert wird. Mit diesen Vorgaben können Fehlentwicklungen wie die Vermaisung ganzer Landstriche und der aus Monokulturen resultierende Schädlingsdruck nicht verhindert werden. Hier fordern wir einen maximalen Anteil von 50 Prozent pro Hauptkultur. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass der Anbau von Leguminosen verpflichtend in der Fruchtfolge verankert wird, um die heimische Produktion von Eiweißfuttermitteln zu stärken und die Sojaimporte zu reduzieren.

Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion begrüßt das Grünlandumbruchverbot. Allerdings darf dieses nicht erst zum 1.1.2014 greifen, denn dann wird  2013 zum Jahr des Grünlandumbruchs. Um Grünland als wichtige CO2-Senke und Träger von Biodiversität im heutigen Umfang zu erhalten, muss das Umbruchverbot unverzüglich in Kraft treten.

Soziale Gerechtigkeit in der Agrarpolitik

Wir sehen es als positiv an, dass die Kommission den Einstieg in eine betriebsgrößenabhängige Ausgestaltung der Direktzahlungen vollzogen hat und dabei die Arbeitsintensität verschiedener Betriebsformen berücksichtigt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu einer gerechteren Verteilung der Direktzahlungen.

Die grüne Bundestagsfraktion bedauert es hingegen sehr, dass die Europäische Kommission mit ihren Legislativvorschlägen keinen Beitrag dazu leistet, die GAP auch in globaler Hinsicht gerechter zu gestalten. Das Instrument der Exportsubventionen wird nicht abgeschafft, sondern als Krisenmechanismus fortgeführt. Es sind keinerlei Maßnahmen vorgesehen, um den massiven Import von Futtermitteln, für die Europa 32 Millionen Hektar in anderen Teilen der Welt in Anspruch nimmt, und den Billig-Export der daraus hergestellten tierischen Produkte einzuschränken.  Hier bedarf es Nachbesserungen, damit die EU auch ihrer internationalen Verantwortung im Hinblick auf die Sicherung des Menschenrechts auf Nahrung nachkommt.

Licht und Schatten in der 2. Säule

Grundsätzlich will die Bundesregierung an der gut funktionierenden zweiten Säule zur Förderung der ländlichen Entwicklung wenig ändern. Die Mitgliedsstaaten bzw. in Deutschland die Bundesländer sollen mehr Spielraum bei der Ausgestaltung erhalten. Aus sechs Schwerpunkten kann ein eigenes Programm zugeschnitten werden. Die Kommission hat allerdings festgelegt, dass mindestens 25 Prozent der Fördermittel in Agrarumweltmaßnahmen, den ökologischen Landbau oder die Ausgleichszulage fließen müssen. Ohne diese Vorgabe wäre zu befürchten gewesen, dass diese gesellschaftlich gewünschten Bereiche auf Druck der Agrarlobby finanziell geschwächt worden wären. Wir plädieren dafür, dass auch für den Bereich der integrierten ländlichen Entwicklung eine Mindestvorgabe gemacht wird.

Zudem fordern wir, dass bei  Maßnahmen, die dem Klima- und Artenschutz zugutekommen, der Anteil der EU-Kofinanzierung deutlich erhöht wird. Angesichts knapper Kassen in den Mitgliedsstaaten können solche Programme sonst nicht im notwendigen Umfang angeboten werden.

Bundesregierung muss runter vom Bremspedal

Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, ihre einseitige Klientelpolitik zu Gunsten der Agroindustrie endlich aufzugeben. In den nun anstehenden Verhandlungen mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament muss sie Sprachrohr der ganzen Gesellschaft werden und die positiven Ansätze zur Stärkung einer nachhaltigen Landwirtschaft unterstützen. Anders setzt sie die gesellschaftliche Akzeptanz für die Europäische Agrarpolitik leichtfertig aufs Spiel.

 

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