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Nutztiere | 18.01.2011

Bundesregierung duldet Qualzucht

Preisdruck und scharfe Konkurrenz haben in der Nutztierzucht dazu geführt, dass Leistungsmerkmale wie Zunahmeraten, sowie Milch- und Legeleistung seit Jahrzehnten immer stärker in den Vordergrund rücken. Für die Tiere ist dies oft mit Schmerzen und Leiden verbunden.

Zu groß, zu schwer, zu viel

Bestes Beispiel hierfür sind Puten der Herkunft "Big 6". Durch ihren übergroßen auf Fleisch gezüchteten Brustmuskel können sie am Ende der Mastzeit oft nur noch liegen. Auch Schweine und Masthähnchen leiden durch das schnelle Wachstum häufig an Skelettverformungen sowie Herz-Kreislaufproblemen. Kein Wunder: Während zum Beispiel Masthähnchen 1960 täglich nur etwa 20 Gramm an Gewicht zulegten, sind es heute schon über 50 Gramm. Nur so ist innerhalb von etwa 35 Tagen ein Schlachtgewicht von circa 1,8 Kilogramm zu erreichen. Bei Milchkühen wurden in den letzten 40 Jahren Leistungssteigerungen von etwa 35 Prozent erreicht. Allerdings haben im gleichen Zeitraum Euter- und Klauenerkrankungen massiv zugenommen, im Durchschnitt müssen heute 40 Prozent der Milchkühe einer Herde jedes Jahr ersetzt werden.

Laut Tierschutzgesetz ist in Deutschland Qualzucht verboten. Tiere, bei denen genetisch bedingt regelmäßig gesundheitliche Probleme, Schmerzen, Schäden oder Leiden auftreten, dürfen nicht zur Zucht verwendet werden. Für Heimtiere wird dieses Verbot durch ein Gutachten präzisiert, das bestimmte Zuchtmerkmale ausschließt. Für Nutztiere lehnt die Bundesregierung eine Konkretisierung nach wie vor ab.

Bundesregierung toleriert Qualzucht

In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage zu Missständen in der Tierzucht weist die Bundesregierung jede Verantwortung von sich. Verantwortlich sind aus ihrer Sicht die Bundesländer, die die Einhaltung des Tierschutzgesetzes überprüfen müssen, die Zuchtverbände und sogar die Verbraucher. Dies ist so nicht richtig. Das Landwirtschaftsministerium wird im Tierschutzgesetz eigens ermächtigt, Maßnahmen zu ergreifen. Diese Verantwortung muss die Bundesregierung endlich wahrnehmen.

In einigen wenigen Bereichen sieht auch die Bundesregierung Tierschutzprobleme. Dazu gehört die restriktive Fütterung von Elterntieren in der Geflügelzucht, die mit dem ständigen Hungern der Tiere verbunden ist. Bei unbegrenztem Futterangebot würden die Tiere verfetten und eine Fortpflanzung wäre nicht mehr möglich.

Als notwendiges Übel stuft die Bundesregierung das eigentlich verbotene Kürzen von Ringelschwänzen bei Schweinen und das Kupieren von Schnäbeln bei Geflügel ein. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass die Tiere sich in der Enge gegenseitig verletzen, dürfen jedoch nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. In der Praxis sind diese schmerzhaften Eingriffe längst die Regel. Die Bundesregierung argumentiert, dass es hierzu bislang keine Alternative gibt. Doch weder auf Neuland-, noch auf Biobetrieben sind diese Maßnahmen notwendig.

Zucht auf Gesundheit wieder stärken

Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Verantwortung endlich anzunehmen. Der in der rot-grünen Regierungszeit unter Renate Künast begonnene Prozess der Konkretisierung des Qualzuchtparagraphen muss fortgesetzt werden. Wir brauchen eine klare Benennung jener Merkmale und Herkünfte, die aus Tierschutzsicht ausgeschlossen werden müssen. Statt Tierzucht nur an wirtschaftlichen Kriterien auszurichten, muss die Zucht auf Gesundheit und Langlebigkeit wieder mehr an Bedeutung gewinnen.

 

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