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Antibiotika | 18.01.2012

Das System Massentierhaltung krankt

Das System Massentierhaltung krankt

50 Prozent des in Supermärkten gekauften Hühnchenfleisches aus industrieller Massenproduktion ist mit Antbiotika-resistenten Keimen belastet. Das hat eine aktuelle, vom BUND beauftragte Untersuchung ergeben. Eine Studie aus NRW kommt zu dem Ergebnis: In 83 Prozent der Mastdurchgänge bei Hühnchen wurden antimikrobielle Substanzen eingesetzt. Insgesamt wurden 96,4 Prozent der Tiere mit Antibiotika behandelt. Eine nähere Betrachtung der Ergebnisse legt nahe, dass die Medikamente verbotener Maßen auch präventiv und wachstumsfördernd verwendet werden. Das Land Niedersachsen kommt in einer eignen Erhebung zum Antibiotkia-Einsatz in der Tierhaltung zu vergleichbaren Ergebnissen.

Diese Zahlen machen deutlich: Das System Massentierhaltung ist am Ende. Neben den schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Klima und dem erheblichen Tierleid, das es hervorruft, wird es zunehmend auch zu einer gesundheitlichen Gefährdung für den Menschen. Mediziner und Mikrobiologen warnen bereits vor dem Rückfall in ein prä-antibiotisches Zeitalter. Die Hauptgründe für die zunehmenden Resitenzbildungen und die steigende Unwirksamkeit der Antibiotika sehen sie in der inflationären Verschreibepraxis in der Humanmedizin und der massiven Antibiotikavergabe in der intensiven Nutztierhaltung.

Aigners Flickschusterei

Im Kampf gegen den Missbrauch von Antibiotika in der Tierhaltung plant Bundesministerin Ilse Aigner jedoch nur kosmetische Änderungen. Ein konsequentes Vorgehen scheut sie, weil ihr klar ist: Die industrielle Fleischproduktion funktioniert ohne Antibiotika nicht.

Zwar hat sie eine Änderung des Arzneimittel-Gesetzes vorgelegt, mit dem die Dokumentationspflichten bei der Antibiotika-Vergabe etwas verbessert werden sollen. Wirklich zielführende Ansätze fehlen aber. Weder wird die direkte Meldung von Antibiotika-Verschreibungen durch die Tierärzte in eine für alle Kontrollbehörden zugängliche Datenbank vorgeschrieben, noch soll genauer definiert werden, ab wann überhaupt eine Bestandsbehandlung anstelle einer Einzeltierbehandlung erfolgen darf. An die Tatsache, dass Tierärzte Mengenrabatte auf Antibiotika erhalten und somit ein Anreiz zu hohen Verschreibungen gesetzt wird, traut sich die Ministerin nicht ran.

Auch beim Thema Qualzuchten liefert Aigner nicht das, was sie verspricht. Zwar will sie den Qualzuchtparagrafen im Tierschutzgesetz überarbeiten. Juristen sind aber überzeugt, dass die von ihr vorgelegte Formulierung die Rechtsprechung zum Verbot von Qualzuchten keinesfalls erleichtern wird. Es wird also weiterhin die Regel bleiben, dass z.B. die Puten-Rassen BIG6 und BIG7 so auf Fleischzuwachs gezüchtet werden, dass die Tiere ab der 12. Woche nicht mehr aufstehen können, weil ihre Gelenke durch das hohe Gewicht deformiert sind. Es verwundert nicht, dass diese Tiere ohne Antibiotika das Schlachtalter überhaupt nicht erreichen.

Systemwechsel jetzt

Wir Grünen fordern ein umfassendes Maßnahmenpaket, um den Missbrauch von Antibiotika wirksam einzudämmen. Nur so lassen sich weiteres Tierleid und die Entstehung von Antibiotika-Resistenzen wirksam vermeiden.

  • Haltungsbedingungen grundlegend ändern
    Es besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen Haltungsbedingungen der Tiere und der Menge an eingesetzten Antibiotika. Wir fordern daher die Regierung auf, artgerechte Haltungsbedingungen im Tierschutzrecht zu definieren. Das bedeutet u.a.:
    1. Strikte Vorgaben für eine maximale Besatzdichte (nach Tierarten) in den Ställen.
    2. Ein wirksames Verbot von Tierzucht, die zu gesundheitlichen Schäden der Tiere führt.
    3. Die Festsetzung einer (tierartenbezogenen) Mindestmastdauer, um immer kürzeren Mastzeiten und einem leistungssteigernden, mastverkürzenden Antibiotika-Einsatz vorzubeugen.
  • Lückenlose Dokumentation der Antibiotikavergabe vorschreiben
    Es reicht nicht aus, wie bisher vorgesehen die Antibiotikavergabe beim Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu sammeln und einmal im Jahr unter Monitoring-Gesichtspunkten zu bewerten. Vielmehr muss jede tierärztliche Verschreibung von Antibiotika zentral erfasst werden und sofort den Kontrollbehörden der Länder zugänglich sein. Wenn die Länder mühsam die Einsicht in die Daten beantragen und im Einzelnen begründen müssen, können sie ihrer Verantwortung bei der Bekämpfung des Antibiotika-Missbrauchs nicht nachkommen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die entsprechenden Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG) und in der DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) auf den Weg zu bringen.
  • Behandlungsregeln verschärfen – Einzeltierbehandlung statt Massenmedikation
    Das tierärztliche Dispensierecht kann nur dann Bestand haben, wenn in Zukunft klar geregelt ist, unter welchen Umständen Tierärzte Antibiotika verschreiben. Dafür muss in der Tierärztlichen HausApothekenVerordnung (TÄHAV) klar definiert werden, wie die dort geforderte „ordnungsgemäße Behandlung“ auszusehen hat. Außerdem muss im Arzneimittelgesetz und den nachfolgenden Verordnungen deutlich gemacht werden, wann eine Einzeltier- und wann eine Bestandsbehandlung vorzunehmen ist. Aus unserer Sicht muss dabei die Einzeltierbehandlung Vorrang haben.
  • Antibiotika zu Schleuderpreisen verbieten
    Die industrielle Massentierhaltung setzt in aller erster Linie darauf, billig zu produzieren. Die präventive Vergabe von Antibiotika ist Teil dieses Konzepts. Wir fordern die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Verteuerung von Antibiotika für den Nutztierbereich vorzulegen um eine restriktivere Verschreibungspraxis zu fördern. Ein Ansatzpunkt wäre es, Festpreise für tierische Arzneimittel zu definieren, um damit die Mengenrabattierung zu verhindern. Eine Abnahme großer Antibiotikamengen darf nicht weiter belohnt werden.

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Bärbel Höhn erläutert die Möglichkeiten der Politik, die Industrialisierung der Tierhaltung zu begrenzen.

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