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Käfighaltung | 03.12.2010

Etappensieg für die Legehennen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Das ist eine schallende Ohrfeige für eine große Koalition aus Union, SPD, FDP und Linken, die 2006 im Bundesrat mit der Kleingruppenhaltung das Künastsche Verbot der Käfighaltung von Legehennen rückgängig gemacht haben.

Bei der Erarbeitung der Verordnung wurden die Beteiligungsrechte der Tierschutzkommission nicht angemessen gewahrt. Denn bevor die Tierschutzkommission zusammentrat, hatte bereits das Kabinett die geänderte Verordnung zustimmend zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung sie zur Notifizierung nach Brüssel geschickt. Der Inhalt der Verordnung war also beschlossene Sache, bevor die Tierschutzkommission überhaupt Stellung beziehen konnte. Damit hat der Gesetzgeber gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Positionen jeder in einem Verfahren anzuhörenden Kommission in den Abwägungsprozess über den Inhalt der Verordnung einfließen müssen.

Die Verfassungsrichter haben mit ihrem Urteil das Staatsziel Tierschutz gestärkt. Tierschutzaspekte müssen bei der Erstellung von Gesetzen und Verordnungen ernst genommen werden.

Käfigverbot jetzt durchsetzen!

Der Gesetzgeber hat nun bis Ende März 2012 Zeit, die Legehennenhaltung neu zu regeln. Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass jegliche Käfighaltung dann ein für allemal verboten wird. Die Kleingruppenhaltung ist nichts anderes als ein Käfig, in dem die Tiere viel zu wenig Platz haben und ihr arteigenes Verhalten nicht ausleben können.

Die ewig Gestrigen bei Bauernverband, Union und FDP müssen endlich anerkennen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Käfigeier mehr aufgetischt bekommen wollen. Aus den Regalen der Supermärkte sind diese darum schon verschwunden. Und auch immer mehr Lebensmittelverarbeiter stellen auf Eier aus alternativen Haltungsformen um.

 

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