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Grüner Antrag | 17.06.2010

Kaninchen tiergerecht halten

Haltungsverordnung überfällig

Die konventionelle Haltung von Mastkaninchen ist alles andere als artgerecht. Die Kaninchen vegetieren in viel zu engen, mehrstöckigen Drahtkäfigen dahin und ziehen sich gravierende Verletzungen zu. Der Bewegungsmangel führt zu Wirbelsäulenverkrümmungen und Gelenkverletzungen. Das Futter ist einzig und allein auf eine schnelle Gewichtszunahme ausgerichtet, der fehlende Raufutteranteil aus Heu führt zu Störungen im Magen-Darm-Trakt der Tiere.

Die Missstände in der Kaninchenhaltung sind seit Jahren bekannt. Trotzdem gibt es weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene gesetzliche Vorschriften für Haltung, Transport und Schlachtung von Kaninchen. De facto müssen die Betriebe zwar die grundlegenden Anforderungen des Tierschutzgesetzes einhalten, die vorschreiben, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten werden muss. Doch ohne klare Umsetzungsvorgaben und strenge Kontrollen lässt sich dies in den Betrieben nicht durchsetzen.

Grüne fordern Haltungsvorschriften

Seit Jahren fordern wir Grüne die Verabschiedung einer verbindlichen Haltungsverordnung für Zucht- und Mastkaninchen. Es liegen ausreichend Erkenntnisse über die Ansprüche von Kaninchen an ihre räumliche und soziale Umgebung vor, um Vorschriften zur artgerechten Haltung zu erlassen und so dem Tierschutzgedanken endlich in angemessener Form Rechnung zu tragen.

Zudem muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch auf europäischer Ebene Mindeststandards für die Haltung von Mastkaninchen beschlossen werden, und dass ein verbindliches System zur Herkunftskennzeichnung für Kaninchen eingeführt wird.

Bereits 2009 hatten wir hierzu einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der noch von der großen Koalition abgelehnt wurde. Als Begründung wurde genannt, dass es mit dem freiwilligen Gütesiegel der Qualitätsgemeinschaft Kaninchen ausreichende Vorgaben gäbe. Videoaufzeichnungen aus diesem Jahr belegen aber, dass selbst in Mastanlagen, die dieses Siegel tragen, der Tierschutz mit Füßen getreten wird. An einer gesetzlichen Regelung führt kein Weg vorbei. Darum haben wir unseren Antrag erneut eingebracht.

 

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