Das sogenannte Normalarbeitsverhältnis ist für immer weniger Menschen Erwerbsrealität. Nahezu die Hälfte aller neuen Arbeitsverhältnisse ist befristet. Viele der davon Betroffenen haben im Fall von Arbeitslosigkeit keinen Versicherungsschutz, obwohl sie dafür Beiträge entrichtet haben. Ein Viertel der Beschäftigten, die ihren Job verlieren, rutschen inzwischen direkt in die Grundsicherung ab.
Als praktisch wirkungslos erwiesen hat sich die von der großen Koalition 2009 eingeführte Sonderregelung für kurz befristet Beschäftigte. Das bürokratische Verfahren, die Verdienst- und Befristungsobergrenzen schließen die meisten flexibel Beschäftigten vom Arbeitslosengeldbezug weiterhin aus. Dementsprechend haben zwischen 2010 und 2011 lediglich 242 Personen von dieser Regelung profitiert.
Insbesondere KünstlerInnen, Kreative und Kulturschaffende, aber auch andere Gruppen wie zum Beispiel NachwuchswissenschaftlerInnen und JournalistInnen sind im Falle von Arbeitslosigkeit kaum abgesichert. Das halten wir weder für gerecht noch für weiter hinnehmbar. Für all diejenigen, deren Erwerbsleben durch kurzfristige, unterbrochene und befristete Beschäftigung gekennzeichnet ist, wollen wir eine faire Lösung schaffen. Ihre Beitragszahlungen sollen auch ihnen zukünftig den Bezug von Arbeitslosengeld ermöglichen.
Grüner Ansatz: Arbeitslosengeld statt Hartz IV
Die grüne Bundestagsfraktion fordert daher eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung an die veränderte Erwerbssituation der Menschen. Arbeitslosengeldanspruch soll schon ab vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bestehen. Aus der viermonatigen Beitragszahlung ergibt sich dann ein zweimonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Bezugsdauer steigt mit der Dauer der Beitragszahlung an und mündet in die derzeitige Regelung ein. Außerdem soll eine befristete Vermittlungspause ermöglicht werden. Während dieser Zeit sind Arbeitslosengeld- Beziehende ausschließlich selbst für ihre berufliche Integration verantwortlich.
Mit der in unserem Antrag vorgeschlagenen grundsätzlichen Neuregelung der Arbeitslosenversicherung wird eine neue Qualität der sozialen Absicherung von flexibel Beschäftigten erreicht. In Zukunft werden damit ohne komplizierte Sonderregelungen Beitragszeiten unterhalb der jetzigen regulären Anwartschaftszeit für die Gewährung von Leistungen berücksichtigt. Das Verfahren ist unbürokratisch, schafft Beitragsgerechtigkeit und erreicht die flexibel Beschäftigten tatsächlich. So wird eine bessere Absicherung der Künstlerinnen und Künstler, aber auch aller anderen kurz befristet Beschäftigten ermöglicht und ihr Abrutschen in den Hartz-IV-Bezug verhindert.

