Suchfeld anzeigen
Kleine Anfrage | 12.01.2012

Gesundheitsrisiken in der Leiharbeit

Die grüne Bundestagsfraktion fragte die Bundesregierung nach ihrer Einschätzung der Gesundheitsrisiken in der Leiharbeit. In ihrer Kleinen Anfrage wollte sie wissen, welche politischen Konsequenzen die Bundesregierung aus den vielfältigen Studienergebnissen zieht, die für die Leiharbeit vorliegen. Die Antwort ist mehr als ernüchternd. Die Bundesregierung erklärt, ihr lägen kaum Erkenntnisse vor. Außerdem sähe sie keinen Handlungsbedarf. Daran ist zu erkennen, dass die Bundesregierung die Gesundheitsrisiken in der Leiharbeit ignoriert. Das halten wir für völlig verantwortungslos.

Es gibt ausreichend Untersuchungen, Studien und Fakten, die auf einen Anstieg von arbeitsbedingten psychischen Belastungen verweisen. Das europäische Ausland hat darauf reagiert. Nur Deutschland ignoriert psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Dabei gesteht die Bundesregierung sogar ein, dass psychische Belastungen in der Leiharbeit auftreten. Sie seien die Folge von niedriger Entlohnung, struktureller Ausgrenzung, geringerer Planbarkeit im Berufsleben, erhöhter Mobilitäts- und Flexibilitätsanforderungen, geringer Weiterbildungschancen und sozialer Ausgrenzung. Eine Bewertung dieser Tatsache oder gar politische Konsequenzen bleibt diese schwarz-gelbe Regierung jedoch schuldig.

Für die Bundesregierung ist darüber hinaus weder der gesetzliche Abschluss einer Arbeitsschutzvereinbarung mit den Entleihbetrieben erforderlich, noch hält sie es für geboten, den breiten Spielraum der Arbeitgeber bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen einzugrenzen. Ebenso sieht sie keine Notwendigkeit, die Betriebsräte in den Entleihbetrieben zu stärken, um den Arbeitsschutz für Leiharbeitskräfte zu erhöhen.

Auch bei den Antworten zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) macht es sich die Bundesregierung sehr einfach. Sie verweist auf die Gesetzeslage und die Initiativpflicht der Arbeitgeber und ignoriert, dass das BEM in der Leiharbeit nicht funktioniert. In der Regel werden Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer bei Krankheit nicht weiterbeschäftigt. Was folgt, ist die Erwerbslosigkeit. Auf Unterstützung von Betriebsräten können Leiharbeitskräfte kaum hoffen, denn nur fünf Prozent der Leiharbeitsfirmen verfügen über einen Betriebsrat.

Die Bundesregierung lässt die besondere Dreieckskonstellation zwischen Leiharbeitskräften, Entleih- und Verleihunternehmen und die daraus entstehenden Probleme bei der Mitbestimmung, die zu Lasten der Leiharbeitskräfte gehen, außer Acht. Schwarz-Gelb zeigt auch bei dieser Kleinen Anfrage, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse bewusst in Kauf genommen werden. Arbeitsplätze sollen geschaffen werden – und zwar um jeden Preis. Besondere psychische Belastungen und Gesundheitsrisiken in der Leiharbeit ignoriert die Bundesregierung da lieber. Dabei müssen die Menschen und ihre Gesundheit im Mittelpunkt stehen.

 

verwandte Themendossiers

Kommentar schreiben

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.