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Drehtürklausel | 30.09.2011

Halbherzige Kontrollen in der Leiharbeit

2010 hat die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen reformiert, um Missbrauch in der Leiharbeit einzudämmen. Kern der Neuerungen war die Einführung der sogenannten Drehtürklausel. Sie sollte verhindern, dass Beschäftigte gekündigt und anschließend wieder zu niedrigeren Löhnen im gleichen Betrieb als Leiharbeitskräfte beschäftigt werden. Diese Regelung entpuppt sich jetzt als Placebo, um Beschäftigte und Leiharbeitskräfte zu beruhigen. Denn sie existiert bisher nur auf dem Papier. Wir fordern: Die Drehtürklausel muss konsequent durchgesetzt werden.

Derzeit ist es den Leiharbeitsfirmen selbst überlassen zu prüfen, ob die Drehtürklausel von den Unternehmen eingehalten wird. Sie sollen mit Hilfe von Unterlagen wie "Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf" oder Personalbögen feststellen, ob Beschäftigte vorher für das Unternehmen gearbeitet haben, in dem sie jetzt eingesetzt werden. Die wenigsten Leiharbeitsunternehmen haben aber Interesse an einer gewissenhaften Prüfung. Denn für sie lohnt es sich, wenn sie Leiharbeitskräfte einsetzen können, die bereits zuvor in dem Unternehmen gearbeitet haben. Für die Unternehmen ein klarer Wettbewerbsvorteil. Wir sind der Auffassung, dass die Bundesregierung Leiharbeitskräfte besser schützen muss und deshaln für eine effektivere Kontrolle sorgen muss.

Kontrolle der BA ist nicht effektiv

Die Antworten der Bundesregierung zeigen, dass die Kontrollen der Bundesagentur für Arbeit (BA) wenig Nutzen haben. Ein wesentliches Problem besteht darin, dass die BA im Gegensatz zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) keine ausreichenden Kontrollbefugnisse besitzt. Die Bundesagentur für Arbeit kündigt ihre Prüfungen bei den Leiharbeitsunternehmen in der Regel an und prüft die Unterlagen, die sie von der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt bekommt – nicht mehr und nicht weniger. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hingegen könnte in die Betriebe gehen, in denen die Leiharbeitskräfte arbeiten, dort kontrollieren und mit den Leiharbeitskräften sprechen.

Hinzu kommt, dass die sich die Bundesagentur für Arbeit in einem Interessenskonflikt befindet. Sie soll einerseits effektive Kontrollen durchführen und andererseits im Rahmen der Arbeitsvermittlung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verleihunternehmen pflegen. Das passt nicht zusammen. Deswegen spricht viel dafür, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Kontrollen zu übertragen, denn sie hat im Gegensatz zur BA als Ermittlungsbehörde weitreichende Befugnisse. Nur in dieser Form könnten eine effektive Kontrolle garantiert werden.

Eingruppierung wird nicht geprüft

Ein häufig auftretendes Problem ist, dass Leiharbeitskräfte nicht entsprechend ihrer Tätigkeit tariflich eingruppiert werden. Die Folge ist, dass die in der Regel ohnehin niedrigen Löhne noch weiter abgesenkt werden. Dies hat die BA ebenfalls zu kontrollieren, was allerdings aufgrund der fehlenden Kontrollbefugnisse kaum möglich ist. Die BA darf nämlich nicht im Entleihbetrieb prüfen. Dies ist besonders problematisch, weil 95 Prozent der Verleihunternehmen keine Betriebsräte haben, die auf eine korrekte Eingruppierung achten. Diesen Zustand finden wir unerträglich. Es kann nicht sein, dass Leiharbeitskräfte keinerlei Schutz und Unterstützung bei der korrekten Eingruppierung erhalten. Weder die BA noch die FKS dürfen die Eingruppierung von Leiharbeitskräften prüfen. Das ist ein unhaltbarer Zustand.  

Zu geringe Prüfquote

Selbst wenn die Bundesagentur für Arbeit mehr Befugnisse hätte, fehlt ihr die personelle Ausstattung, um sachgerecht zu prüfen. Das zeigt das sich stetig verschlechternde Verhältnis zwischen Prüfenden und Leiharbeitskräften. Es hat sich seit 2004 von eins zu 5.000 auf eins zu 10.000 verschlechtert. Das ist höchst problematisch. Die Prüfquote der Leiharbeitsunternehmen lag 2010 bei ungefähr acht Prozent. Diese Quote ist zu gering, um die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten in der missbrauchsanfälligen Branche der Leiharbeit flächendeckend zu garantieren.

 

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