Grüner Erfolg: Hilfe aus einer Hand
Nach jahrelangem Kampf ist die Lösung in Sicht, für die wir Grüne in Bund, Ländern und Kommunen seit 2008 gestritten haben: Durch eine Verfassungsänderung können Arbeitsagenturen und Kommunen auch über 2010 hinaus in den Jobcentern zusammenarbeiten.
Damit bleibt die Hilfe aus einer Hand erhalten, die das Schlüsselprinzip einer guten Grundsicherung für Arbeitsuchende ist. Existenzsichernde Transferleistungen und Zugänge zu sozialen und kulturellen Angeboten, zu Bildung und Unterstützung sind die Komponenten des Erfolges. Nur mit dieser Doppelstrategie aus Integration und Teilhabe lassen sich Armut, Ausgrenzung und Arbeitslosigkeit wirkungsvoll und dauerhaft überwinden.
Mutlose Reformer
Auf diese positive Einschätzung folgt jedoch ein großes ABER. Denn neben den verfassungsrechtlichen Regelungen wurden auch die Details der Umsetzung geregelt. Und hier kann nur ein Fazit gezogen werden: Die Zweckgemeinschaft aus Union, FDP und SPD eine mutlose Reform abgeliefert. Zwar ist die Grundgesetzänderung der richtige Schritt zum Erhalt der Jobcenter. Aber sie bleibt eine Hülle, weil es darüber hinaus nicht gelang, sich über die richtigen Inhalte zu verständigen und weitere notwendige Reformen in die Wege zu leiten.
Wahlfreiheit Fehlanzeige
Wir Grüne hatten uns nicht nur den Erhalt der Jobcenter auf die Fahnen geschrieben, sondern auch die Wahlfreiheit für Kommunen: Städte und Gemeinden sollten frei zwischen der gemeinsamen Trägerschaft mit der Arbeitsagentur oder der alleinigen Verantwortung (Optionskommune) entscheiden können. Dieses grüne Ziel hat vor allem die SPD verhindert.
Es werden lediglich die bestehenden 69 Optionskommunen abgesichert und weitere 41 zugelassen. Diese neue 110er-Grenze halten wir für genauso willkürlich wie die ursprüngliche Einschränkung. Wir lehnen auch das kommunale Zweidrittel-Quorum ab, das als Voraussetzung für die Bewerbung zur Option verlangt wird. Beide Regelungen untergraben die kommunale Entscheidungsfreiheit und sind im Grunde nichts anderes als Verhinderungs-Instrumente.
Kommunen werden geschwächt
Aber auch bei der Neuorganisation der Jobcenter wurde keine "Augenhöhe" von Arbeitsagentur und Kommune verankert. Die kommunale Seite wird auf die Bereiche Kosten der Unterkunft und flankierende Sozialleistungen reduziert. Es wird in der Praxis vom Entgegenkommen der Arbeitsagentur abhängen, ob und wie die Kommunen mitgestalten können. Das reicht nicht, denn die kommunalen Kompetenzen in der Grundsicherung hätten gestärkt werden müssen. Die Chance auf eine bessere und verzahnte Integrationsarbeit wurde leichtfertig vertan.
Betreuungsschlüssel ohne Verbesserungen
Gleiches gilt für die grundsätzlich begrüßenswerte Verankerung von Betreuungsschlüsseln, mit denen erstmals das Verhältnis von Fallmanagern zu Arbeitsuchenden gesetzlich definiert wird. Es fehlt aber eine Präzisierung, die verhindert, dass in diese Schlüssel Personal eingerechnet wird, das mit der eigentlichen Vermittlungsarbeit nichts zu tun hat. Mehr Geld für mehr MitarbeiterInnen wird es nicht geben; eine Personalaufstockung wäre dann nur zulasten der aktiven Arbeitsmarktpolitik möglich. Am Ende wird also weiterhin die Haushaltslage darüber entscheiden, wie viele Arbeitsuchende ein Fallmanager wirklich zu betreuen hat. Des weiteren bleiben Risiken bei der Regelung der Personalübergangs in die Optionskommunen bestehen. Diese können dazu führen, dass die Personalfluktuation anhält.
Förderung in Gefahr
Gewaltigen Einfluss auf die Arbeit der Grundsicherungsstellen haben aber auch andere Rahmenbedingungen, die nicht direkt mit den laufenden Gesetzesberatungen zusammenhängen. Zwar wurde die vereinbarte Entfristung von 3200 Stellen in den Jobcentern, die die FDP über Wochen blockiert hat, endlich umgesetzt. Die Absicht der Bundesregierung, die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik auf das Niveau von 2006 zurückfahren, wird die Förderung der Arbeitsuchenden massiv erschweren. Dann stünden nur noch knapp 4,5 Milliarden Euro jährlich für Qualifizierung und Integrationsarbeit zur Verfügung, das bedeutet ein sattes Minus von 30 Prozent gegenüber dem Jetzt-Zustand.
Wer miterlebt hat, welche Wirkung allein die zweimonatige Sperre von 900 Millionen Euro in diesem Frühjahr auf die Spielräume der Jobcenter und Kommunen hatte, weiß, welche schwere Hypothek das für die Arbeit vor Ort sein wird.
Nach der Reform ist vor der Reform
Aus all diesen Gründen bleibt das Thema Grundsicherung für uns Grüne auch nach einer Verfassungsänderung brandaktuell. Wir wollen noch viel mehr: Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen in den Jobcentern auf Augenhöhe, mehr dezentrale Handlungsspielräume, flexible Instrumente und mehr Qualifizierung, sowie bessere Rechte und die gesicherte Teilhabe für Arbeitsuchende.

