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ALG II | 14.06.2011

Rechte stärken - Sanktionen aussetzen

Anfang Juni wurde im Rahmen einer parlamentarischen Anhörung unter anderem unser Antrag "Rechte der Arbeitssuchenden stärken- Sanktionen aussetzen" besprochen.

Darin fordern wir Grünen

  • ein Sanktionsmoratorium bis zur Verbesserung der Rechte von Arbeitsuchenden,
  • ein Wunsch- und Wahlrecht für Arbeitsuchende,
  • ein besseres Fallmanagement,
  • unabhängige Ombudstellen in den Jobcentern, die bei Konflikten vermitteln.

Unsere Kritikpunkte wurden von der Mehrheit der anwesenden Sachverständigen bestätigt. Das Fallmanagement begegnet den Arbeitssuchenden nicht auf Augenhöhe, die Wirkung von Sanktionen ist unklar und nur auf der theoretischen Ebene nachvollziehbar, Sanktionen dürfen nicht das physische Existenzminimum antasten, das heißt  auch nicht die Kosten der Unterkunft, das Sanktionsinstrumentarium ist zu unflexibel, die Sonderregelung für unter 25-Jährige entbehrt jeglicher Grundlage.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung sieht diese Probleme offenbar nicht. Im Gegenteil, sie plant weitergehende Kürzungen, die voll zu Lasten der Arbeitsuchenden gehen. Diese müssen sie sich in Zukunft auf noch weniger Weiterbildung, Unterstützung und Betreuung einrichten. Dringend notwendig Reformen für mehr Qualifizierung, verbesserte Rechte und die gesicherte Teilhabe für Arbeitsuchende wurden jedoch nicht in Angriff genommen.

Diese Pläne gehen in die falsche Richtung und verhindern, dass sich die Chancen von Arbeitsuchenden verbessern. Arbeitsuchende und ihre Angehörigen brauchen Unterstützung statt Druck. Nicht Sanktionen, Bürokratie und Gängelung, sondern faire Spielregeln, Motivation und Bestärkung müssen die Leitlinien für die Arbeit der Jobcenter sein.

 

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