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Arbeitsrecht | 08.02.2012

Tarifvertragssystem stärken

Faire Löhne und Arbeitsbedingungen garantieren

Bereits 2011 haben wir einen Antrag zur Stärkung des Tarifvertragssystems in den Bundestag eingebracht. Anträge der anderen Oppositionsfraktion zum Thema folgten. Am 6. Februar 2012 fand dazu eine öffentliche Anhörung statt. Durch die Anhörung wurde der Handlungsbedarf bestätigt.

Tarifverträge sind heute nur noch für circa 62 Prozent der Beschäftigten verbindlich, während Anfang der 90er Jahre noch über 80 Prozent der Arbeitsverhältnisse per Tarifvertrag geschützt waren. Diese besorgniserregende Entwicklung wollen wir nicht hinnehmen. Hier muss die Politik regelnd eingreifen. Es bedarf es einer Stützung des Tarifsystems, um ein Abrutschen der Löhne und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu verhindern.

Wir wollen das Tarifvertragsgesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz reformieren, damit mehr Tarifverträge und Mindestlöhne allgemeinverbindlich erklärt werden können, die dann für alle Beschäftigten einer Branche gelten. Auf diese Weise soll der Lohndruck nach unten begrenzt und Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern gefördert werden.

Nahezu alle Sachverständigen der Anhörung waren sich in der Analyse einig. Sie teilten unsere Auffassung, dass sich das Tarifsystem in einer Schieflage befindet und angemessene Löhne sowie Arbeitsbedingungen nicht mehr in allen Branchen durch die Tarifparteien sicher gestellt werden können. Die Mehrzahl der Wissenschaftler sprach sich dafür aus, gesetzliche Regelungen zu ergreifen. Bemerkenswerterweise fanden viele unserer Änderungsvorschläge auch bei Sachverständigen der schwarz-gelben Koalition Zustimmung.

Mindestlöhne nach dem Tarifvertragsgesetz

Im Tarifvertragsgesetz müssen die Hürden abgesenkt werden, insbesondere die geforderte Tarifbindung von Tarifverträgen. Bisher muss jeder allgemeinverbindlich zu erklärende Tarifvertrag auf mindestens 50 Prozent der Beschäftigten einer Branche Anwendung finden. Wird dieses Quorum nicht erreicht, dann ist eine Verbindlichkeit für alle Beschäftigten kaum herzustellen. Diese Schwelle stellt eine zu hohe Hürde dar und verhindert allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge. Deswegen wollen wir sie auf 40 Prozent absenken. In der Konsequenz könnten dann trotz steigender Tarifflucht deutlich mehr Tarifpartner einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung ihres Tarifvertrags stellen. Diese Forderung fand bei einigen Experten Zustimmung. Manche gingen sogar darüber hinaus und forderten eine vollständige und ersatzlose Abschaffung der Schwelle.

Erweiterung des Tarifausschusses

Auch die Zusammensetzung des sogenannten Tarifausschusses, dem bisher eine wichtige Funktion bei der Allgemeinverbindlicherklärung zukommt, wollen wir verändern. Damit wollen wir Blockaden verhindern. Anträge blieben aufgrund der Veto-Macht der Arbeitgeberseite oft im Verfahren stecken und wurden nicht verabschiedet. Das wollen wir verändern. Um Pattsituationen zu vermeiden, die praktisch einer Blockade gleichkommen, schlagen wir eine Erweiterung des Tarifausschusses um die Antrag stellenden Tarifparteien vor. Dann würden die Branchenvertreter mitentscheiden, denn sie kennen ihre Branche am besten. Auch dieser Vorschlag wurde von befragten Sachverständigen befürwortet.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz reformieren

Das derzeit wichtigste Gesetz, nach dem Mindestlöhne erstreckt werden, ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Doch auch dort besteht die Notwendigkeit, das Verfahren einfacher zu gestalten. Die Tarifpartner sollen selber entscheiden können, ob ein Mindestlohn in der Branche notwendig ist. Deshalb wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Branchen öffnen und die bislang zwingende Befassung des Tarifausschusses abschaffen. Wir wollen zudem den Entgeltbegriff des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes verändern. Mindestlöhne müssten dann nicht mehr nur für die vertraglich vereinbarte Stundenzahl, sondern für die tatsächlich geleisteten Stunden gezahlt werden. Dieses Ziel erachteten einige Wissenschaftler in ihren Stellungnahmen als sinnvoll. In- und ausländische Beschäftigte müssen dabei gleichgestellt werden.

Arbeitsgerichte sollen überprüfen

Alle dazu befragten Fachleute schlossen sich unserer Forderung an, dass allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und Mindestlöhne nur noch von Arbeitsgerichten überprüft werden sollen. Derzeit kann sowohl vor Arbeits-, Sozial und Verwaltungsgerichten gegen Allgemeinverbindlicherklärungen geklagt werden. Besonders problematisch ist dabei, dass die Gerichte in manchen Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Daran müsse laut Professor Düwell, ehemaliger Vorsitzender des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts, dringend etwas geändert werden. Es bestünde ansonsten die Gefahr, dass wichtige gemeinschaftliche Einrichtungen der Tarifpartner wie Urlaubs, Ausbildung- oder Rentenkassen keinen Bestand mehr haben.

 

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