Statt die richterlich anerkannten Rechte der Beschäftigten zu schützen, stellt sich der Wirtschaftsflügel der CDU/CSU schützend vor die verantwortungslosen Leiharbeitsunternehmen und will eine Amnestie für die betroffenen Unternehmen erreichen.
Auch der "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" (SVR) fordert solch einen Freifahrtschein für Pseudo-Gewerkschaften und besonders dreiste Leiharbeitsunternehmen. Wenn das gelingt, können weiterhin Arbeitgeber mit Hilfe von dubiosen Gewerkschaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihren Lohn prellen und systematisch die Löhne drücken. Deswegen muss der Vorstoß des Wirtschaftsflügels in der Union mit allen Mitteln verhindert werden.
Lohndumping darf nicht wie ein Kavaliersdelikt behandelt werden
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit war keine Überraschung. Die Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war seit 2003 umstritten. Seit 2007 wurde in den Medien über die Tarifpraxis der CGZP berichtet – insbesondere über die Haustarife mit Dumpinglöhnen. Von einem schutzwürdigen Vertrauen in das eigene Handeln kann keine Rede sein. Jeder Verleiher hätte sich Rechtsicherheit verschaffen und selbst ein Verfahren zur Überprüfung der Tariffähigkeit der CGZP vor einem Arbeitsgericht einleiten können. Jeder Arbeitgeber, der sich mit der CGZP einließ, hätte diesen Weg gehen können. "Schützenwertes Vertrauen" und das Eingehen eines Risikos in der Hoffnung "es werde schon gutgehen" sind zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Die Tarifpraxis der CGZP wird von der Union irreführend schön gefärbt: 95% aller von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge waren Haustarife mit extrem niedrigen Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen. Diese Haustarife lagen bis zu 40 Prozent unter den Tarifen der DGB-Gewerkschaften, die für den Westen vereinbarten Löhne lagen zum Teil unter fünf Euro pro Stunde.
Die Leiharbeitskräfte, die viele Jahre lang unter den Gefälligkeitstarifverträgen der CGZP leiden mussten, kommen nun endlich zu ihrem Recht und können höhere Löhne und Sozialversicherungsansprüche nachfordern. Daran darf der Gesetzgeber nichts ändern. Eine Amnestie wäre auch nicht fair gegenüber den Leiharbeitsfirmen, die jahrelang ordentliche Löhne bezahlt haben. Vor allem aber wäre es nicht fair gegenüber den ehemaligen Leiharbeitskräften, denn sie müssten trotz des BAG-Urteils auf höhere Rentenansprüche und auf Nachzahlungen von Arbeitslosengeld I verzichten.
Es darf nicht sein, dass die Unternehmen, die jahrelang von Billiglöhnen profitiert haben, weitgehend ungeschoren davonkommen. Leiharbeitsunternehmen haben den Beschäftigten auf dem Weg des Lohndumpings ca. zwei Mrd. Euro an Einzahlungen in die Rentenkasse vorenthalten. Die Rentenversicherung ist in der Pflicht diese Beiträge einzufordern und die Rentenansprüche der Leiharbeitnehmerinnen zu sichern.

