Anhörung Klimaschutz in der Stadt und im Gebäudebereich
Die Bundesregierung wird Ihre verhältnismäßig hoch gesteckten Klimaziele im Gebäudebereich mit dem bereitgestellten Instrumentenkasten nicht erfüllen können – darin waren sich alle Expertinnen und Experten einig. Basierend auf unseren grünen Anträgen "Klimaschutz in der Stadt" und "Klimaschutz und Energieeffizienz im Gebäudebereich" hatten wir die Anhörung beantragt. Wie auch wir haben die Fachleute bemängelt, dass mit dem Energie- und Klimakonzept die Stellschrauben notwendigerweise angezogen, die Fördermittel aber im gleichen Atemzug drastisch reduziert worden sind. Das gilt für die Städtebauförderung, die von 610 Millionen (2010) auf 455 Millionen (2011) und 410 Millionen Euro (2012) schrumpfte. Es gilt auch für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das von 2,2 Milliarden Euro (2009) auf 1,35 Milliarden Euro (2010), 0,437 Milliarden Euro im Haushalt, 0,5 Milliarden Euro im Energie- und Klimafonds (2011) reduziert wurden. Es hilft da nicht nennenswert, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm jetzt mit 1,5 Milliarden Euro im Energie- und Klimafonds versprochen wird, wenn dessen Finanzierungsgrundlage unsicher ist. 2 Milliarden Euro sind hier das Mindestmaß, wie die Expertinnen und Experten einhellig einforderten.
Und ein weiterer Aspekte wurde in der Anhörung überdeutlich. Noch wichtiger als die konkrete Summe ist Verlässlichkeit der Förderung. Das ewig Drohen mit Kürzungen, Umschichten der Mittel und die Ankündigung neuer Instrumente ohne Substanz hat zu einem Einbruch der Sanierungsquote geführt. Kontinuität in der Förderung ist dringend geboten.
Die quartiersbezogene Sanierung muss stärker in den Fokus rücken, da waren sich die Fachleute vom Naturschutzbund Deutschland, vom Eigentümerschutzverband "Haus und Grund", von der Vereinigung der Stadt-, Regional- und Landesplaner (SRL) oder des BDEW einig. Herrn Stücke von "Haus und Grund", der fürchtete, dass dies aber im Falle der Kopplung an Sanierungssatzungen nach § 136 Baugesetzbuch zu Zwangsmaßnahmen und fehlender Wahlfreiheit bezüglich der Maßnahmen bei den Eigentümern führen würde, konnte die SRL beruhigen. Denn die jahrzehntelang erprobte städtebauliche Sanierung hat in den Sanierungssatzungen zu keinen starren Vorschriften geführt, sondern stets ein ganzes Maßnahmenbündel vorgeschlagen. Von einem starren Rahmen, der die Eigentümer zu nicht gewollten Sanierungsmaßnahmen zwingt, kann daher laut SRL keine Rede sein. Diese Erfahrungen sollten für die Frage der Umsetzung und Steuerung energetischer Stadtsanierung genutzt werden. Hier besteht gleichzeitig bezüglich der technischen Fragen auch noch Forschungsbedarf. Denn die Potenziale, die sich durch Abwasserwärmerückgewinnung und andere neue Techniken im Quartierskontext heben lassen, sind bei dieser neuen städtebaulichen Herausforderung des Klimaschutzes und auch der Klimafolgenanpassung noch nicht alle probiert und bekannt.

