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Baurecht | 30.06.2011

Klimaschutzgesetz ohne Energieeffizienz

Gesetz zur Stärkung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung für die Entwicklung von Städten und Gemeinden

Allein in Städten werden etwa 75 Prozent aller CO2-Emissionen ausgestoßen. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist rechtliche Grundlage für die räumliche und städtebauliche Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene und so von erheblicher Klimarelevanz. Die Kommunen sind zentrale Akteure des Klimaschutzes. So fordern sie zu Recht erweiterte planerische Möglichkeiten. Wir brauchen mehr Klimaschutzkommunen, mehr Stadtquartiere die den Anspruch erheben Nullemissionsquartier zu werden oder Energie zu erzeugen. Kommunale Strategien zur Wärmeeffizienz von Neubauquartieren oder auch von Sanierungsgebieten im Bestand finden in der vorliegenden Baugesetzbuchnovelle keine Verstärkung, nicht in der die Bauleitplanung und nicht in der städtebaulichen Sanierung, lediglich im Stadtumbau ist das nun möglich. Im Rahmen des Gesetzespakets zur Energiewende werden einige Aspekte des Schutzes vor dem Klimawandel aber auch Klimafolgenanpassung im BauGB gestärkt.  Der Gesetzentwurf geht aber längst nicht weit genug.

Enthalten sind im Gesetzentwurf folgende Erleichterungen zur Planung von klimagerechter Stadtentwicklung, unter anderem die überfällige Klimaschutzklausel, erweiterte Möglichkeiten zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), für Windkraft und für Photovoltaik auf Bauten im Außenbereich. Damit werden durchaus wichtige Bereiche angesprochen.

Leider sind sie im Gesetzentwurf oft ungenau und nicht rechtssicher, so etwa der Versuch, Windkraft und ihr Repowering im Außenbereich zu erleichtern. Noch schwerwiegender ist, dass Wichtiges fehlt. So wird in der vorliegenden Novelle neben der energetischen Quartierssanierung auch auf Festsetzungsmöglichkeiten der Gemeinden für Wärmeenergieeffizienz verzichtet, sowie auf Maßnahmen für den Gebäudebestand. Die Koalitionsfraktion hat unmittelbar nach der Expertenanhörung im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, also ohne dass die Experten dazu noch Stellung nehmen konnten, ein Herzstück der Novelle zurückgenommen, den wichtigen Punkt der energetischen Quartierssanierung (§136 BauGB). Und das, obwohl sie damit ihrem eigenen Vorhaben, der energetischen Stadtsanierung über die KfW, die rechtliche Grundlage entzieht. Das tut die Koalition aufgrund unsachlicher Befürchtungen der DIHK und von Haus und Grund über angeblich damit verbundene Zwangssanierung. Sie stellt sich damit gegen den Sachverstand der Kommunalen Spitzenverbände und anderer großer Fachverbände.

Keine Zustimmung zum schwarz-gelben Gesetzentwurf - eigener Antrag

Dezentrale Energielösungen werden nicht konsequent und rechtssicher möglich. Anpassungen für Flächen sparende Planung und die fällige Anpassung der Baunutzungsverordnung für Klimaschutz fehlen ganz. Die Wirkungen der guten Ansätze dieser Teilnovelle werden ferner dadurch beeinträchtigt, dass die Regierung nach den fehlgeleiteten Kürzungen der Städtebauförderung im Jahr 2011 in 2012 die Städtebauförderung noch weiter kürzen will. Wir haben den Gesetzentwurf zur Baugesetzbuchnovelle daher entgegen der Tradition nicht mittragen können und in unserem Entschließungsantrag unsere Forderungen dargelegt.

 

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