Die Altschuldenhilfe ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Stadtumbaus Ost. Ohne Altschuldenhilfe ist die Beteiligung vieler ostdeutscher Wohnungsunternehmen am weiteren Stadtumbauprozess gefährdet.
Altschuldenhilfe als städtebauliches Instrument fortführen
In unseren Antrag Altschuldenhilfe in ostdeutschen Bundesländern neu ausrichten (BT-Drs.Nr. 17/4698) fordern wir die Fortführung die Altschuldenhilfe über das Jahr 2013 hinaus, in der gesamten Laufzeit des Programms Stadtumbau Ost, unter Aufhebung der Härtefallregelung Paragraf 6 AHG und in Kopplung mit Sanierungsinvestitionen. Alle am Stadtumbau beteiligten und mit Altschulden belasteten Wohnungsunternehmen sollen entgegen der bisherigen Regelung künftig an den Finanzhilfen der Altschuldenhilferegelungen partizipieren. Im Gegenzug müssen sie den resultierenden Entlastungsbetrag in gleicher Höhe in die Modernisierung innerstädtischer Altbaubestände, alternativ in Sanierungsobjekte von Quartieren, die gemäß städtebaulicher Entwicklungskonzepte als dauerhaft notwendig für die Wohnraumversorgung ausgewiesen sind, investieren. Der Entlastungsbetrag orientiert sich am Durchschnittswert der verbliebenen Altschulden für jeden abgerissenen Quadratmeter.
Entgegen aller Expertenmeinungen und der Forderung der Ost-Infrastrukturminister verweigert die Bundesregierung derzeit eine Verlängerung der Altschuldenhilfe über 2013 hinaus. Sie will sich erst nach einer erneuten Evaluation in 2012 positionieren, so auch die Begründung der Ablehnung unseres Antrags durch die Koalitionsfraktionen. Mit der Ablehnung ignoriert sie die Ergebnisse des 2010 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Auftrag gegeben empirica-Gutachtens und seine Empfehlung, die Altschuldenhilfe weniger als wohnungswirtschaftliches vielmehr als städtebauliches Instrument aufzufassen.
Altschuldenhilfe stabilisiert Wohnungsmarkt und Stadtentwicklung
Bereits seit 1993 werden mit dem Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG) ostdeutsche Wohnungsunternehmen von Altschulden teilentlastet. Die sogenannten Altschulden entstammen den Zuweisungen der ehemaligen Staatsbank der DDR an die Wohnungsunternehmen zur Finanzierung des Wohnungsbaus in der DDR, die nach 1989 in privatrechtliche Kredite umgewandelt wurden und die Wohnungsunterunternehmen in ihrer Kredit- und Investitionsfähigkeit einschränken. Die 2013 auslaufende Altschuldenhilferegelung war primär auf eine Stabilisierung jener Wohnungsunternehmen gerichtet, die aufgrund enormen Leerstands von zum Teil über 40 Prozent bei gleichzeitiger Altschuldentilgung in ihrer Existenz gefährdet waren.
Der gesamtgesellschaftliche Strukturwandel und die rückläufige Bevölkerungsentwicklung führen in Ostdeutschland erneut zu weiteren Wohnungsüberhängen. Im Jahr 2009 beschloss daher der Deutsche Bundestag das Programm Stadtumbau Ost bis 2016 fortzuführen und weitere 200.000 bis 250.000 Wohnungen in Ostdeutschland "vom Markt" zu nehmen. Doch ohne Fortführung der Altschuldenhilfe kein erfolgreicher und stadtverträglicher Stadtumbau Ost.
Die Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümer, zugleich die Akteure im Stadtumbau Ost, brauchen Verlässlichkeit und ein klare Regelung für den weiteren Rückbau. Sie brauchen angesichts langer Planungszeiten und angesichts der Kürzungen der Städtebauförderung jetzt und nicht erst 2012 ein klares Bekenntnis zur Fortsetzung der Altschuldenhilferegelung. Der mit den Altschuldenhilfen erfolgte Rückbau von leer stehender Bausubstanz trägt wesentlich zur Stabilisierung und zum Erhalt der Wohnqualität in den schrumpfenden Städten Ostdeutschlands bei.

