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Klimaschutz | 22.11.2011

Schwarz-gelb blockiert Gebäudesanierung

Seit Monaten wehrt sich die Bundesregierung dagegen, ihren am 30. Juni 2011 im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen mit den Ländern zu verhandeln. Sie hat sich eine öffentliche Schlammschlacht geliefert und lange gezaudert. Am 22. September 2011 haben die Regierungsfraktionen im Bundestag einem Antrag zugestimmt, diese Verhandlungen nun doch - aber am verfassungsmäßig zuständigen Organ Vermittlungsausschuss vorbei - zu führen. Die Bundesregierung solle sich bei den Ländern für die Zustimmung zu ihrem Gesetzentwurf einsetzen. Eine falsche Lösung. Denn das Gesetz hat die Zustimmung der Länder ja ausdrücklich wegen seiner Mängel nicht erhalten. Das gleiche Gesetz nun doch am zuständigen Gremium vorbei durchzudrücken reicht nicht und ist nicht legitim.

Wir hatten die heutige Plenardebatte angesetzt und in unserem Antrag den Bundestag aufgefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Denn da es einen breiten Konsens über das Ziel des Gesetzes gibt, die energetische Sanierungsquote deutlich zu erhöhen um die Klimaziele zu erreichen, sollte ein erfolgreiches Vermittlungsverfahren möglich sein. Durch eine deutliche Erhöhung der Sanierungsquote können enorme Energieeinsparungen erzielt werden. Dadurch wird das Erreichen der Klimaschutzziele erst möglich. Nach Schätzungen der Deutschen Energie-Agentur ist die Sanierungsquote 2011 im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte zurückgegangen. Wesentlich Gründe dafür lägen in dem seit Monaten schwelenden Streit um steuerliche Anreize und in den finanziell nicht ausreichenden Förderprogrammen für energetische Sanierungen.

Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung nachbessern

Der Bundesrat hatte seinerseits Verbesserungen am Gesetzentwurf eingefordert, auf die die Bundesregierung jedoch nur zu sehr kleinen Teilen eingegangen war. Offen blieben vor allem die Forderungen nach einem finanziellen Ausgleich für die zu erwartenden Steuerausfälle der Länder und Kommunen und nach einem gerechten Gesetz, dass nicht Spitzenverdiener gegenüber BezieherInnen durchschnittlicher Einkommen begünstigt. Auch soll eine Mietrechtsänderung verhindert werden nach der die Sanierungskosten voll auf die Mieter überwälzt werden können. Genau das plant die Bundesregierung aber. Auch wir sehen noch deutlichen Verbesserungsbedarf am Gesetzentwurf, nicht nur bezüglich der genannten Bundesratspunkte zur gerechten Ausgestaltung.

Hintergrund

Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden" beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 8. Juli 2011 nicht zugestimmt.

 

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Suncana, CC BY 2.0, flickr.com
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