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Teilhabe | 15.10.2009

Eingliederungshilfe weiterentwickeln

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Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen ausführlichen Antrag zur Zukunft der Eingliederungshilfe beschlossen. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, durch konkrete Schritte im Rahmen der bestehenden Systeme die Voraussetzungen für ein einheitliches Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.  

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind für viele Menschen mit Behinderungen unverzichtbar. Die Eingliederungshilfe wirkt präventiv, rehabilitativ und integrativ. Es ist ihre Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Eingliederungshilfe umfasst Leistungen wie Begleitpersonen zum Besuch kultureller Veranstaltungen, Integrationshelferinnen und -helfer in Regelkindergärten oder auch Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten.

Der offene Leistungskatalog der Eingliederungshilfe hat sich in der Vergangenheit durchaus als flexibel und anpassungsfähig erwiesen. Problematisch ist und bleibt jedoch das Zusammenwirken des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit den anderen Büchern des Sozialgesetzbuches. Gerade Menschen mit Behinderungen sind aber meist auf mehrere Leistungen angewiesen und haben es daher mit unterschiedlichen Leistungsträgern, voneinander abweichenden Leistungsvoraussetzungen sowie konkurrierenden Zuständigkeiten zu tun. Alles in allem führt diese Zersplitterung der Leistungen in der Praxis häufig zu einer fehlenden Bedarfsorientierung und Fehlsteuerung.

Vor allem aber bleibt das Ziel der Teilhabe, das heißt der Zugang und die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Bereichen ohne Vorbedingung, zu oft auf der Strecke. 

Im Folgenden lesen Sie unsere Position zu verschiedenen Teilaspekten der Eingliederungshilfe.

  • S. 2: Der Antrag im Überblick
  • S. 3: Ambulant vor Stationär
  • S. 4: Teilhabegeld
  • S. 5: Feststellungsverfahren von Behinderungen
  • S. 6: Persönliches Budget
  • S. 7: Elternassistenz
  • S. 8: Immobilienbewirtschaftung

weiter zu "Eingliederungshilfe: Der Antrag im Überblick"

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