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Welttag | 03.12.2009

Man ist nicht behindert, man wird behindert

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen steht in diesem Jahr ganz im Zeichen der UN-Behindertenrechtskonvention. Die schwarz-gelbe Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag hierzu einen Aktionsplan angekündigt. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Entscheidend allerdings wird das konkrete Handeln sein. Vor allem sind Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache zu beteiligen.

Die Gesamtschau des Koalitionsvertrages lässt für einen solchen Aktionsplan indes nichts Gutes erahnen. In kaum einem Bereich finden die Belange behinderter Menschen Berücksichtigung. Themen wie finanzielle Nachteilsausgleiche, soziale und rechtliche Betreuung, Mobilität oder ein Teilhabegesetz kommen nicht vor.

Es ist zu befürchten, dass behindertenpolitische Themen für diese Regierung auch in dieser Wahlperiode eine untergeordnete Rolle spielen werden.

Die grüne Bundestagsfraktion hat dazu einen detaillierten Beschluss verabschiedet, der die Handlungsaufträge aufzeigt, die aus der UN-Konvention erwachsen.

Der Konvention liegt ein neues, erweitertes Verständnis von Behinderung zu Grunde. Der alte Wahlspruch der Behindertenbewegung: "Man ist nicht behindert, man wird behindert" prägt auch den Geist dieser Konvention. Ein solches Verständnis von Behinderung stellt ungleich stärker als bisher den Abbau der Barrieren, Ausbau der Instrumente zur Ermöglichung von Teilhabe und Befähigung - kurzum: das Ziel der Inklusion in den Mittelpunkt.

Das heißt: Stehen einem Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung beispielsweise entsprechende Hilfsmittel in allen Bereichen zur Verfügung (Hörgeräte, Dolmetscherinnen, visuelle Anzeigen) kann er oder sie uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Erst wenn diese Hilfsmittel nicht vorhanden sind, wird der hörbeeinträchtigte Mensch behindert an der Teilhabe. Wir erwarten von der jetzigen Bundesregierung, dass sie diesen Wechsel durch einen neuen "Behinderungsbegriff" auch nachvollzieht.

Zudem muss das Recht, selbst wählen zu können, in welche Schule man gehen oder wo man wohnen oder arbeiten möchte, gesetzlich festgeschrieben werden. Was für viele Menschen selbstverständlich ist, gilt für behinderte Menschen bis heute nur eingeschränkt. Noch viel zu oft leben, arbeiten oder bilden sich Menschen mit Behinderungen in Sondereinrichtungen. Auch hier muss die Bundesregierung tätig werden.

 

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