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UN-Konvention | 21.05.2010

Selbstbestimmung und Teilhabe

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (BRK) in Kraft. Sie konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte und beschreibt Grundsätze, deren Befolgung für die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft notwendig ist. Weiterhin fordert sie Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und zur aktiven Beseitigung von Benachteiligungen. Die doppelte Diskriminierung behinderter Frauen soll bekämpft werden.

Obwohl das deutsche Recht für behinderte Menschen im internationalen Vergleich gut abschneidet, bestehen in zahlreichen Bereichen des deutschen Rechts und in der Verwaltungspraxis Verstöße gegen die BRK. Die Bundesregierung vertritt jedoch die Auffassung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf mit sich brächte. Gleichzeitig entwickelt sie derzeit einen nationalen Aktionsplan, der den Handlungsbedarf, der durch die Konvention entsteht, offen legen sowie einen Fahrplan zur Umsetzung präsentieren soll. Das ist ein offensichtlicher Widerspruch. Deshalb werden wir Inhalt, Umfang, Prozess und zeitliche Perspektive des Aktionsplanes genau beobachten. Wir fordern die Bundesregierung in einem Antrag auf, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der BRK zu unternehmen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.

Wir brauchen einen neuen teilhabe-orientierten Behinderungsbegriff, der die Wechselwirkung individueller Beeinträchtigungen mit den Barrieren der Umwelt betrachtet und wollen den alten, eher medizinisch ausgerichteten Begriff ablösen. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu erreichen und Vorurteile abzubauen, ist ein inklusives Schulsystem unabdingbar. Die generelle Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicher in Regelschulen wird auch deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Hierzu sind aber weitere Maßnahmen erforderlich, wie der verstärkte und dauerhafte Einsatz individueller Unterstützungsmaßnahmen für behinderte Menschen und Arbeitgeber.

Zur Stärkung der Selbstbestimmung und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind strengere Vorgaben in Sachen Barrierefreiheit sowie zeitliche Vorgaben zu deren Herstellung bei bereits bestehenden Bauten und Anlagen notwendig. Zudem muss dazu kurzfristig der bedingungslose Vorrang des Wunsches der Menschen mit Unterstützungsbedarf bezüglich ihrer Wohnform sicher gestellt werden. Darüber hinaus fordern wir ein Teilhabeleistungsgesetz, das Menschen mit Unterstützungsbedarf die benötigten Leistungen zur Verfügung stellt, ohne dass sie und ihre Lebenspartner schon bei mittlerem Verdienst nahezu ihr komplettes Vermögen und große Teile ihres Einkommen dafür einsetzen müssen.

Die Stellung behinderter Menschen im Rechtsverkehr muss verbessert und der Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrecht umfassender gestaltet werden. Alle Maßnahmen, die behinderte Menschen betreffen, müssen so gestaltet und umgesetzt werden, dass sie der besonderen Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen Rechnung tragen. Schließlich muss die Situation von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit durchgängig Eingang finden.

 

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