Deutschland zu zögerlich bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland hat sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition zu Beginn der Wahlperiode zum Ziel gesetzt, die Anerkennung ausländischer Ausbildungen und Abschlüsse umfassend zu verbessern. Damit wollte sie nach eigenen Worten bis zu 3 Millionen Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt entscheidend erleichtern. Die verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse sollte auch ein Signal sein für die Würdigung der Lebensleistung von Menschen, die schon lange in Deutschland leben, und Hemmnisse bei der Integration abbauen. Gleichzeitig soll es für gut Qualifizierte aus aller Welt das Leben in Deutschland attraktiver machen.
Nach zwei Jahren hat der Bundestag nun ein Gesetz verabschiedet, das zwar eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation bringt, aber die ursprünglich geweckten Erwartungen bei Weitem nicht erfüllt. So geht die Bundesregierung mittlerweile auch nur noch von mehreren Hunderttausend Menschen aus, denen der Gesetzentwurf zugute kommen werde. Aber auch ob das erreicht werden kann, muss man angesichts der Mängel des Gesetzes in Frage stellen.
Einige Hürden wurden weggeräumt
Nach dem so gennannten "Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz" soll der Zugang zu einem Anerkennungsverfahren zukünftig nicht mehr von der Staatsangehörigkeit abhängen. Der Rechtsanspruch auf Zugang zu einem Verfahren gilt für alle Personen, mit ausländischen Qualifikationen und Abschlüssen. Werden im Verfahren Defizite im Vergleich zum gewählten Referenzberuf festgestellt, dann sollen diese ausgeglichen werden können durch Maßnahmen, die sich auf die festgestellten Defizite beziehen. Und auch Berufserfahrungen sollen berücksichtigt werden, wenn es darum geht, abzugleichen, ob ausländischer Ausgangs- und deutscher Referenzberuf gleichwertig sind. Das sind Verbesserungen, die sicherlich einigen Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt und damit ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen werden. Diese Verbesserungen werden aber bei weitem nicht allen in Deutschland lebenden Interessierten helfen und sie werden v.a. nicht dazu führen, dass deutlich mehr gut Qualifizierte drängen, nach Deutschland zu kommen. Denn:
Viele Unsicherheiten sind geblieben
Wer einen Abschluss hat, der bisher nicht zählte, hat auch künftig keinen Rechtsanspruch auf umfängliche Beratung. Ob er oder sie also eine Beratungsstelle findet, die ihn oder sie beim Beantragen der Anerkennung, während des Anerkennungsprozesses und beim Umgehen mit dem Anerkennungsergebnis berät, steht in den Sternen. Denn eine zentrale Anlaufstelle wird es nicht geben.
Wer einen Abschluss hat, der bisher nicht zählt, kann noch immer nicht sicher sein, dass sich allerorten die gleiche Entscheidungspraxis durchsetzt. Denn das Gesetz gibt keine Antwort auf die Frage nach einer einheitlichen Qualitätssicherung, nach Standards, Kriterien und Verfahren. Leider weichen die Fachgesetze für einzelne Berufe oft von den im Berufsanerkennungsfeststellungsgesetz formulierten Regeln und Prinzipien ab, ohne dass erkennbar wäre, warum dies so im Einzelnen erforderlich ist.
Wer einen Abschluss hat, der bisher nicht zählt, kann noch immer nicht sicher sein, dass ihm oder ihr eine Weiterbildungsmöglichkeit angeboten wird, die zur Anerkennung führt.
Schwachstellen des Gesetzes schließen und Begleitmaßnahmen intensivieren
Wir haben gegen den Gesetzentwurf gestimmt, weil er uns nicht weit genug geht. Sein zentrales Ziel sollte es auch nach Meinung der Bundesregierung sein, Menschen mit einem im Ausland erworbenen Bildungsabschluss die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Diesen Anspruch erfüllt das Gesetz nicht. Vielmehr zeigt es, dass noch immer die Angst vor Konkurrenz das Denken in vielen Bereichen bestimmt. Dieses Gesetz in seiner jetzt vom Bundestag verabschiedeten Fassung gibt damit nach Innen und nach Außen das Signal, dass Deutschland noch immer zögert, die Potenziale aller hier lebenden Menschen zu sehen und anzuerkennen. Damit entpuppt sich alles Reden darüber, wie notwendig eine "Willkommenskultur" in Deutschland ist, als halbherzig. Wenn der Bundesrat am 4. November dem Gesetzentwurf zugestimmt haben wird, beginnt die notwendige Verbesserung des Gesetzes.
