Wissenschaftliche Entwicklungen in Biologie und Medizin schreiten immer rascher voran. Dies trifft in besonderem Maße auf die sogenannte rote Biotechnologie zu. Sie bezeichnet den Einsatz bio- und gentechnischer Methoden in der Medizin und der biomedizinischen Forschung. Hierzu gehören unter anderem:
- gentechnisch hergestellte Medikamente oder Impfstoffe,
- Gentests, um Krankheiten zu entdecken,
- Versuche, Menschen mit Hilfe einer Gentherapie zu heilen,
- die Fortpflanzungsmedizin, zum Beispiel durch die Anwendung von Gen-Tests bei vorgeburtlichen Untersuchungen
- das Klonen von Tieren und Menschen
- die Stammzellforschung, bei der Eigenschaften von Stammzellen genutzt werden, um zum Beispiel geschädigte Nerven-, Hirn- oder Herzmuskelzellen zu ersetzen.
Debatten über die rote Biotechnologie und verwandte biomedizinische Bereiche bewegen sich in den seltensten Fällen zwischen einem klaren Ja oder Nein. Wie viel Selbstbestimmung und Autonomie, wie viel staatliche Regulierung brauchen wir in ethisch hoch sensiblen biopolitischen Bereichen wie zum Beispiel der embryonalen Stammzellforschung oder der Fortpflanzungsmedizin?
Es müssen auf der einen Seite die realistischen Chancen biomedizinischer Ansätze auf eine Therapie oder eine verbesserte Diagnostik genutzt werden. Andererseits sind auch ethische und gesellschaftspolitische Aspekte zu beachten. Patienten haben einen verständlichen Anspruch auf Heilung ihrer Leiden, und Forscher auf Erkenntnis und medizinischen Fortschritt. Diesem berechtigten Forschungsinteresse dürfen aber nicht die Lebensinteressen Dritter oder elementare Grundwerte wie der Schutz der Menschenwürde und die Menschenrechte entgegenstehen. Gentests zum Beispiel können wichtige Informationen über eine zukünftige Erkrankung liefern, sie bergen aber gleichzeitig die Gefahr einer möglichen Diskriminierung durch Arbeitgeber oder Versicherungen. Bei klinischen Tests mit neuen Medikamenten oder Impfstoffen muss natürlich die Sicherheit der Versuchsteilnehmer gewährleistet werden. Zugleich soll die Markteinführung so schnell wie möglich erfolgen, damit vielen Menschen mit dem neuen Medikament oder Impfstoff geholfen werden kann.
Bioethik ist mehr als Embryonenschutz
In den vergangenen Jahren warfen Fortschritte in der roten Biotechnologie immer wieder grundsätzliche ethische und rechtliche Fragen von erheblicher Tragweite auf. Sie verlangten nach einem klaren Handlungsrahmen durch den Gesetzgeber. Beispiele hierfür sind die Debatten um die Regelung der embryonalen Stammzellforschung oder der Gendiagnostik. Das Parlament stand in der Vergangenheit vor mancher schweren Aufgabe. Es wird auch zukünftig immer wieder gefragt sein, nach Prüfung und unter Respektierung der unterschiedlichen ethischen Auffassungen in der Gesellschaft tragfähige Regelungen zu finden.
Wichtig ist dabei aus grüner Sicht, Engführungen auf einzelne Aspekte zu vermeiden. Standortlogiken, wie zum Beispiel neue Medikamente als Zukunftsmarkt, oder Lebensschutzaspekte, wie zum Beispiel die Schutzwürdigkeit menschlicher Embryonen, dürfen nicht ausgeblendet werden - aber sie sind auch nicht die allein entscheidenden Kriterien.
Zu berücksichtigen sind auch weitere ethische Aspekte in den Debatten um die rote Biotechnologie - zum Beispiel die Gefahr der Kommerzialisierung von menschlichen Zellen, Geweben oder Organen, die Rechte von Frauen, Patientenrechte, soziale und internationale Gerechtigkeit sowie die gesellschaftlichen Bedingungen und Folgen eines sogenannten biomedizinischen Fortschritts. Auch die wissenschaftliche Gemeinschaft ist in der Pflicht, eigenverantwortlich die Fragestellungen und Projekte ihrer Forschung ethisch kritisch zu hinterfragen. Es dient weder der Forschung noch den Menschen, überzogene Heilserwartungen bei neuen Therapieansätzen (wie zum Beispiel bei der embryonalen Stammzellforschung) zu wecken oder die Hoffnung von Patienten auf Heilung zu instrumentalisieren.
