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Stammzellforschung | 30.11.2011

Keine Patente auf Stammzellen

Europäischer Gerichtshof schiebt Patentierung von Stammzellen Riegel vor

Am 18. Oktober 2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil die Patentierung von Produkten aus menschlichen embryonalen Stammzellen verboten, wenn dazu Embryonen zerstört werden. Greenpeace hatte gegen den Bonner Forscher Oliver Brüstle geklagt, der sich ein Verfahren zur Züchtung menschlicher Nervenzellen aus embryonalen Stammzellen hatte patentieren lassen. Wir gratulieren Greenpeace, dass sie so einen langen Atem hatten.

Keine Patente auf menschliche Embryonen und Keimzellen

Das Urteil stellt endlich klar, dass Patente auf menschliche Embryonen und Keimzellen sowie auf daraus gewonnene Stammzellen nicht erteilt werden können. Dies bestätigt die deutsche und europäische Gesetzgebung zur Biopatentierung, in der deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass es grundsätzliche ethische und kulturelle Vorbehalte gegen die Kommerzialisierung und Industrialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile gibt.

Bei der Arbeit mit embryonalen Stammzellen handelt es sich um eine Grundlagenforschung, die von der Anwendung noch extrem weit entfernt ist. Deshalb ist es mit Vorsicht zu genießen, wenn der Patentanmelder - der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle - mit dubiosen Heilungsversprechen Druck auf Gericht und Öffentlichkeit auszuüben versucht.

Alternative - adulte Stammzellen

Dabei gibt es gute Alternativen. Adulte Stammzellen sind bioethisch unproblematisch, da sie im menschlichen Körper (etwa im Knochenmark oder Organen) vorkommen. Diese Stammzellen können sich zu spezialisierte Gewebetypen entwickeln - sie haben im Vergleich zu embryonalen Stammzellen unter anderem eingeschränktere Differenzierungspotenziale.

Adulte Stammzellen werden seit Jahrzehnten medizinisch genutzt. Die Behandlung der Leukämie mit Knochmarkstammzellen anderer Personen ist das wichtigste Anwendungsgebiet.

Seit 2006 gibt es (ebenfalls der Grundlagenforschung zuzuordnende) Versuche, adulte Stammzellen in induzierte pluripotente Stammzellen umzuwandeln. Das heißt, es wird versucht, die adulten Stammzellen in so etwas wie einen embryonalen Zustand zurückzuversetzen. Das Verbot der Patentierung von Produkten auf der Basis embryonaler Stammzellen wird der Forschung zur Reprogrammierung von adulten Stammzellen vermutlich Auftrieb geben.

Patente behindern Forschung

Hätte der Europäische Gerichtshof kein Stoppschild gezeigt, wären künftige Forschungsaktivitäten erschwert worden. Denn um patentierte Zellen und Verfahrensweisen zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden, müssen andere Forscherinnen und Forscher dafür bezahlen oder dies spätestens dann tun, wenn es (in der Zukunft) zu einer Anwendung käme. Patente bauen in Wirklichkeit eher Schranken für die Forschung auf, als sie zu befördern.

 

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